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Im folgenden Video wird Ihnen der Fachbereich kurz vorgestellt. Bei vertiefenden Fragen schauen Sie sich gerne die verschiedenen Aufgabenbereiche an, welche in einzelnen Tabs unterhalb dieses Videos aufgelistet und näher erklärt sind. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit unserem Personal in Verbindung setzen, wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen haben.

Abwassergebühren

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Fruechtenicht@SG.Sittensen.de
Mirjam von der Reith
Telefon: 04282-9300 1623
Mirjam.vonderReith@sg.sittensen.de

Beschreibung:

Die Abwassergebühren werden durch die Samtgemeinde nach dem Frischwasserverbrauch bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern festgesetzt.

Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,71 € je Kubikmeter berechnetem Abwasser.

Für Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen (z.B. für die Gartenbewässerung) werden auf Antrag die Wassermengen ab 1 cbm jährlich von der Abwasserabrechnung abgesetzt. Als Nachweis für diese Wassermengen ist grundsätzlich der Einbau eines Zwischenwasserzählers auf eigene Kosten erforderlich. Der Zählerstand ist jeweils am Ende eines Jahres der Samtgemeinde zu melden.

Tipps:

  • Antrag auf Absetzung der Abwassergebühren stellen
  • Kopie der Installationsrechnung bzw. Kaufbeleg zusenden
  • Stand des Zwischenzählers vor Nutzung mitteilen

Formulare zum Download:

An-, Ab- und Ummeldung von Mülltonnen, Abfallbeseitigungsgebühren

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Fruechtenicht@SG.Sittensen.de
Mirjam von der Reith
Telefon: 04282-9300 1623
Mirjam.vonderReith@sg.sittensen.de

Beschreibung:

Ausführliche Beratung zur Abfall-Entsorgung finden Sie im Abfallkalender des Landkreises oder erhalten Sie beim Landkreis unter der Telefonnummer (0 42 61) 9 83 31 60

Die An-, Ab- und Ummeldung von Müllgefäßen müssen seit dem 01.01.2001 schriftlich verfasst und vom Eigentümer unterschrieben werden. Die telefonische Abwicklung wird vom Landkreis Rotenburg (Wümme) nicht mehr durchgeführt.Die erforderlichen Formulare erhalten sie bei der Samtgemeindeverwaltung. Die ausgefüllten Unterlagen werden dann von der Samtgemeinde an den Landkreis weitergeleitet.

Ebenso ist der Download der Vordrucke und direkte Versand an den Landkreis möglich.
http://www.lk-row-abfallwirtschaft.de

Friedhofswesen

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Fruechtenicht@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Friedhof Klein Meckelsen

Bürgermeister Hermann Meyer, Tel. (0 42 82) 13 20
Friedhofsverwalter Johann Kogge, Tel. (0 42 82) 2278

Die Samtgemeinde Sittensen ist Träger des Friedhofs in der Gemeinde Klein Meckelsen. Die Bürger der Gemeinde Klein Meckelsen können auf diesem Friedhof Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstätten erwerben. Die erworbenen Wahlgrabstätten können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.

Beisetzungen sind vom Nutzungsberechtigten schriftlich (Antrag auf Beisetzung) mit Angabe der Grabstätten-Nummer beim Bürgermeister Hermann Meyer zu beantragen.

Das Errichten oder Ändern von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen ist vorher schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im Besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.

Die Satzungen für den Friedhof in Klein Meckelsen entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht auf dieser Internetseite.

Friedhof Wohnste

Bürgermeister Hans-Dieter Klindworth, Tel. (0 41 69) 90 98 642
Friedhofsverwaltung Monika Fitschen, Tel. (0 41 69) 91 92 21

Die Samtgemeinde Sittensen ist Träger des Friedhofes in der Gemeinde Wohnste. Die Bürger der Gemeinde Wohnste können auf diesem Friedhof Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben. Neben der einmaligen Gebühr wird für die Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.

Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.

Beisetzungen sind vom Nutzungsberechtigten schriftlich (Antrag auf Beisetzung) mit Angabe der Grabstätten-Nummer bei der Friedhofsverwaltung in Wohnste zu beantragen.

Das Errichten oder Ändern von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen ist vorher schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i. M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.

Die Satzungen für den Friedhof in Wohnste entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht auf dieser Internetseite.

Gewerbesteuer

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Fruechtenicht@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund eines Gewerbesteuermessbescheides, den die Samtgemeinde direkt vom Finanzamt erhält.

Die Gewerbesteuerhebesätze betragen:
Groß Meckelsen 420 v. H.
Hamersen 400 v. H.
Kalbe 380 v. H.
Klein Meckelsen 420 v. H.
Lengenbostel 420 v. H.
Sittensen 420 v. H.
Tiste 380 v. H.
Vierden 420 v. H.
Wohnste 420 v. H.

Grundsteuer

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Früchtenicht@SG.Sittensen.de
Mirjam von der Reith
Telefon: 04282-9300 1623
Mirjam.vonderReith@sg.sittensen.de

Beschreibung:

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund eines Grundsteuermessbescheides, den die Samtgemeinde direkt vom Finanzamt erhält.

Die Grundsteuerhebesätze betragen:

Groß Meckelsen
Grundsteuer A 500 v.H.
Grundsteuer B 500 v.H.

Hamersen
Grundsteuer A 430 v.H.
Grundsteuer B 430 v.H.

Kalbe
Grundsteuer A 450 v.H.
Grundsteuer B 450 v.H.

Klein Meckelsen
Grundsteuer A 450 v.H.
Grundsteuer B 450 v.H.

Lengenbostel
Grundsteuer A 450 v.H.
Grundsteuer B 450 v.H.

Sittensen
Grundsteuer A 450 v.H.
Grundsteuer B 450 v.H.

Tiste
Grundsteuer A 430 v.H.
Grundsteuer B 430 v.H.

Vierden
Grundsteuer A 450 v.H.
Grundsteuer B 450 v.H.

Wohnste
Grundsteuer A 450 v.H.
Grundsteuer B 450 v.H.

Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks erfolgt die Umschreibung nach Vorliegen des Bescheides vom Finanzamt zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.

Formulare zum Download:
Hinweis zur Grundsteuerfestsetzung bei Eigentümerwechsel

Hundesteuer

Mirjam von der Reith
Telefon: 04282-9300 1623
Mirjam.vonderReith@sg.sittensen.de
Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Fruechtenicht@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Jeder in der Samtgemeinde Sittensen gehaltene Hund ist im Steueramt innerhalb einer Woche nach Anschaffung anzumelden.
Die Steuerpflicht besteht für Hunde, die älter als drei Monate sind.
Auch bei Umzug innerhalb der Samtgemeinde muss eine Ummeldung der Hundesteuer erfolgen.

Die Hundesteuer beträgt jährlich:

Gemeinde Groß Meckelsen
für den ersten Hund 24,00 €
für den zweiten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 36,00 €

einen gefährlichen Hund 192,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 240,00 €

Gemeinde Hamersen
für den ersten Hund 30,00 €
für den zweiten Hund 48,00 €
für jeden weiteren Hund 66,00 €

einen gefährlichen Hund 240,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 384,00 €

Gemeinde Kalbe
für den ersten Hund 24,00 €
für den zweiten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 60,00 €

einen gefährlichen Hund 90,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 240,00 €

Gemeinde Klein Meckelsen
für den ersten Hund 30,00 €
für den zweiten Hund 36,00 €
für jeden weiteren Hund 42,00 €

einen gefährlichen Hund 240,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 288,00 €

Gemeinde Lengenbostel
für den ersten Hund 24,00 €
für den zweiten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 36,00 €

einen gefährlichen Hund 192,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 432,00 €

Gemeinde Sittensen
für den ersten Hund 30,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 66,00 €

einen gefährlichen Hund 240,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 528,00 €

Gemeinde Tiste
für den ersten Hund 24,00 €
für den zweiten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 45,00 €

einen gefährlichen Hund 192,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 360,00 €

Gemeinde Vierden
für den ersten Hund 18,00 €
für den zweiten Hund 48,00 €
für jeden weiteren Hund 96,00 €

einen gefährlichen Hund 144,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 768,00 €

Gemeinde Wohnste
für den ersten Hund 24,00 €
für den zweiten Hund 36,00 €
für jeden weiteren Hund 36,00 €

einen gefährlichen Hund 192,00 €
jeder weitere gefährliche Hund 288,00 €

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Die Gebühr hierfür beträgt 2,00 €.

Bei Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke zurückzubringen.

Formulare zum Download:
Hundesteuer-Meldung

Sie können Ihren Hund auch online hier über das NAVO-Portal anmelden.

Weitergehende Informationen über die Hundehaltung finden Sie im Bereich Ordnungsamt.

Schadstoffentsorgung

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Früchtenicht@SG.Sittensen.de
Mirjam von der Reith
Telefon: 04282-9300 1623
Mirjam.vonderReith@sg.sittensen.de

Beschreibung:

Ausführliche Beratung zur Abfall-Entsorgung finden Sie im Abfallkalender des Landkreises oder erhalten Sei beim Landkreis unter der Telefonnummer (0 42 61) 9 83 31 60 www.lk-row-abfallwirtschaft.de

Spendenbescheinigungen

Voges, Holger
Telefon: 04282-9300 1621
Holger.Voges@SG.Sittensen.de


Beschreibung:

Ab dem 01.01.2000 sind z.B. Vereine in ihrer Kommune selbst berechtigt, unmittelbar steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen, d.h. Spenden sind direkt an die Vereine zu zahlen.

Lediglich Spenden für die Einrichtungen der Gemeinden bzw. der Samtgemeinde wie z.B. Feuerwehren, Schulen, Kindergärten oder Jugendzentrum sind weiterhin direkt an die Samtgemeindekasse zu zahlen. Hier ist der Verwendungszweck (z.B. Spende Feuerwehr) genau zu bezeichnen.

Vergnügungssteuer

Früchtenicht, Stefanie
Telefon: 04282-9300 1622
Stefanie.Fruechtenicht@SG.Sittensen.de


Beschreibung:

Spielgeräte
Der Betrieb sämtlicher Spielgeräte (Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte usw.) ist dem Steueramt anzuzeigen.

Die Vergnügungsteuersätze finden sich in den jeweiligen Vergnügungssteuersatzungen der Gemeinden.

Tipps: Die Anmeldung von Spielgeräten kann formlos erfolgen.

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