Planen und Bauen
Im folgenden Video wird Ihnen der Fachbereich kurz vorgestellt. Bei vertiefenden Fragen schauen Sie sich gerne die verschiedenen Aufgabenbereiche an, welche in einzelnen Tabs unterhalb dieses Videos aufgelistet und näher erklärt sind. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit unserem Personal in Verbindung setzen, wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen haben.
Bauverwaltung
Anastasia Waigel Telefon: 04282- 9300 1646 Anastasia.Waigel@SG.Sittensen.de | Kathleen Reimann Tel.: 04282- 9300 1643 kathleen.reimann@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Baumaßnahmen bedürfen in der Regel der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, es sei denn, es handelt sich umverfahrensfreie Baumaßnahmen nach § 60 oder um genehmigungsfreie baumaßnahmen nach § 62 der Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen den Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen erfüllen.
Der Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) ist ab dem 01.01.2022 schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzureichen. Soll vor Stellung eines Bauantrages über einzelne Fragen zur geplanten Baumaßnahme entschieden werden, z. B. ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichem Planungsrecht grundsätzlich zulässig ist, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden (Bauvoranfrage).
Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß § 62 NBauO Wohngebäude genehmigungsfrei errichtet werden. Auskunft hierüber erteilen entweder die Bauaufsichtsbehörde, die Samtgemeinde Sittensen oder der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser Ihres Bauvorhabens. Eine Voraussetzung für das genehmigungsfreie Bauen ist die Bestätigung der Gemeinde und Samtgemeinde, dass die Erschließung für das Baugrundstück gesichert ist (siehe hierzu unter Erschließungsbestätigung).
Folgende Leistungen werden angeboten:
1. Klärung der Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist,
2. Klärung der Frage, welche Nutzungsmöglichkeiten zulässig sind,
3. Beratung über die mögliche Stellung der Gebäude und sonstiger Anlagen auf dem Grundstück sowie über ihre Gestaltung,
4. Entgegennahme von Bauanträgen und Bauvoranfragen und Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde
5. Beratung bezüglich allgemeinen Bauordnungsrechts
6. Hausnummernvergabe
7. Grundbuchangelegenheiten, wie u.a. Vorkaufsrecht
Bemerkung:
Es besteht bei Bauangelegenheiten auch die Möglichkeit, sich direkt an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme), Nebenstelle Bremervörde, Kreishaus, Amtsallee 7, 27432 Bremervörde, Tel. (0 47 61) 983-4711, Herr Tietjen, oder (0 47 61) 983-4715, Herr Martens, zu wenden.
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Anastasia Waigel Tel.: 04282- 9300 1646 Anastasia.Waigel@sg.sittensen.de |
Beschreibung:
Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß § 62 NBauO Wohngebäude genehmigungsfrei errichtet werden. Auskunft hierüber erteilt entweder die Bauaufsichtbehörde des Landkreise Rotenburg (Wümme), die Samtgemeinde Sittensen oder der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser Ihres Bauvorhabens. Eine Voraussetzung für das genehmigungsfreie Bauen ist die Bestätigung der Samtgemeinde, dass die Erschließung für das Baugrundstück gesichert ist. Die Erschließungsbestätigung für das genehmigungsfreie Bauen nach § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird von der Samtgemeinde bei Erfüllung der Voraussetzungen ausgestellt. Für die Ausstellung der Bestätigung wird von der Samtgemeinde Sittensen eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Bauleitplanung
Katharina Freimuth Tel.: 04282- 9300 1640 Katharina.Freimuth@SG.Sittensen.de |
Auskünfte Bebauungspläne/ Flächennutzungsplanbung:
Für das gesamte Samtgemeindegebiet besteht ein Flächennutzungsplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 – 15 Jahre darstellt und aus dessen Darstellungen Bebauungspläne bei Bedarf (z.B. zur Ausweisung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete) zu entwickeln sind. Es gibt z. Z. ca. 60 Bebauungspläne, die einen großen Teil des Gebietes der Gemeinde Sittensen und Teile der anderen Mitgliedsgemeinden abdecken und festsetzen, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann.
Der Flächennutzungsplan besteht aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen und einem Erläuterungsbericht (Maßstab 1:5000). Bebauungspläne bestehen aus der Planunterlage (in der Regel im Maßstab 1:1000) mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften und der Planbegründung
Tipps:
Angabe von Straße und Hausnummer oder Flur- und Flurstücksbezeichnung des Grundstückes erforderlich !
Kopien (auch Auszüge von Teilbereichen) von Bebauungsplänen oder des Flächennutzungsplanes können bei der Samtgemeinde abgeholt oder bestellt werden. Ein Versand per Fax ist angesichts der Plangrößen nicht immer möglich.
Neuaufstellung/Änderung Bebauungspläne und Änderung Flächennutzungsplan
Der Bereich Planen und Bauen betreut außerdem die Neuaufstellung und auch die Änderungen an bestehenden Bebauungsplänen für die einzelnen Gemeinden der Samtgemeinde Sittensen. Abschließend wird hier auch die Neuaufstellung und Änderung des Flächennutzungsplan durchgeführt.
Hochbau
Helmut Fisch Tel.: 04282-9300 1647 Helmut.Fisch@SG.Sittensen.de | Lara Priebe Tel.: 04282-9300 1645 Lara.Priebe@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Der Teilbereich des Hochbaus befasst sich mit allen Angelegenheiten zum Thema Hochbau allgemein. Zusätzlich wird hier die Unterhaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften durchgeführt.
Gebäudemanagement
Eickhoff, Michaela Tel.: 04282-9300 1641 Michaela.Eickhoff@SG.Sittensen.de | Glowacki, Jana Tel.: 04282- 9300 1642 Jana.Glowacki@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Das Gebäudemanagement betreut die gemeindeeigenen Gebäude (beispielsweise Betriebskosten). Außerdem sind hier Themengebiete wie die Vermietung von Objekten, die Versicherungen und auch Pachtverträge angesiedelt.
Tiefbau
Anastasia Waigel Tel.: 04282- 9300 1646 Anastasia.Waigel@SG.Sittensen.de | |
Entwässerungsanträge/Hausanschlüsse:
Die Herstellung eines Anschlusses an den Schmutzwasserkanal setzt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Sittensen eine Genehmigung der Samtgemeinde voraus. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Bauarbeiten mit dem nachstehenden Antragsformular und zeichnerischen Unterlagen (2fach) zu beantragen. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr von 25,00 € fällig.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie mit der Genehmigung eine Ausfertigung der Pläne für Ihre Unterlagen zurück.
Im Bauamt kann erfragt werden, ob, und in welcher Lage und Tiefe der Anschlusskanal vom Straßenkanal zu dem Grundstück verlegt ist. Die hergestellten Entwässerungseinrichtungen sind von den Mitarbeitern der Abwasserreinigungsanlage Sittensen abzunehmen. Bei der Abnahme müssen die verlegten Leitungen offen liegen und dürfen erst nach Abnahme verfüllt werden.
Weitere Themengebiete:
- Betreuung der Abwasserreinigungsanlage
- Unterhaltung/Sanierung von Straßen
- Erschließung Neubaugebiete