Standesamt
Ehefähigkeitszeugnis
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Brunkhorst, Sandra Telefon: 04282-9300 1635 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Deutsche, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis erteilt das Standesamt in dessen Bezirk der/die Verlobte seinen/ihren Wohnsitz hat oder hatte. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Tipps: Je nach Familienstand sind folgende Urkunden für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mitzubringen:
Beide Eheschließenden sind ledig und haben keine Kinder
- je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
- Personalausweise
Beide Eheschließenden sind ledig, es sind Kinder vorhanden
- je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
- Personalausweise,
- Geburtsurkunden der Kinder,
Einer der beiden Verlobten ist geschieden oder verwitwet
- Eheurkunde,
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des geschiedenen/verwitweten Eheschleißenden,
- Scheidungsurteil (wenn Kinder noch minderjährig sind),
- Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter,
- Personalausweise,
- Geburtsurkunden der Kinder, evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder,
Wer hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zuegnis der inneren Behörde seines Heimatstaates darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht( Ehefähigkeitszeugnis).
Aus dem Ehefähigkeitszeugnis muss der Name des künftigen Ehegatten hervorgehen. Für Staaten die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, ist eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG Celle möglich.
Nähere Auskünfte erteilt das Standesamt.
Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
Eheschließung, Trauung
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Brunkhorst, Sandra Telefon: 04282-9300 1635 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Miesner, Stefan Telefon: 04282-9300 1630 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
1. Anmeldung der Eheschließung:
Für die Anmeldung der Eheschließung ist grundsätzlich der Standesbeamte zuständig, in dessen Bereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Bevor die Ehe geschlossen werden kann, hat der Standesbeamte zu prüfen, ob zwischen den Eheschließenden Ehehindernisse bestehen. Dazu dient die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot). Die nachfolgenden Angaben beziehen sich nur auf deutsche Staatsangehörige. Für ausländische Mitbürger gelten vom Recht des Heimatstaates her diverse Sondervorschriften.
Je nach Familienstand sind folgende Urkunden zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen:
2. Beide Eheschließende sind ledig und haben keine Kinder
- je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- beim Wohnsitz außerhalb der Samtgemeinde Sittensen erweiterte Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- Personalausweise
3. Beide Eheschließende sind ledig, es sind Kinder vorhanden
- je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- beim Wohnsitz außerhalb der Samtgemeinde Sittensen erweiterte Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- Personalausweise
- Geburtsurkunden der Kinder
4. Einer der beiden Eheschließenden ist geschieden oder verwitwet
- beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Hinweisen
- aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister beider Eheschließenden
- beim Wohnsitz außerhalb der Samtgemeinde Sittensen erweiterte Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- Personalausweise
- evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
Seit dem 1. Juli 1998 sind keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben. Die Möglichkeit, Trauzeugen mitzubringen, besteht aber weiterhin. Trauzeugen müssen volljährig sein. Sie dürfen mit dem Brautpaar in einem Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis stehen. Sie müssen sich durch Personalausweis oder Reispass ausweisen können.
Die Eheschließung selbst erfolgt nach eingehender Prüfung der Ehefähigkeit und nach vorheriger Terminabsprache.
Weitergehende Fragen werden auf Anfrage gerne beantwortet.
Samstagstrauungen 2023
Im Jahr 2023 bieten wir an folgenden Samstagen
Eheschließungen für die Einwohner der Samtgemeinde Sittensen an:
11.02.2023
11.03.2023
15.04.2023
27.05.2023
17.06.2023
08.07.2023
19.08.2023
16.09.2023
14.10.2023
11.11.2023
16.12.2023
Die Eheschließungen finden am Samstag nur vormittags um 10.00 Uhr und um 11.00 Uhr statt.
Die Trauung findet in der Wassermühle in Sittensen statt.
Neben den standesamtlichen Gebühren wird eine Zusatzgebühr für Eheschließungen am Samstag gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes in Höhe von 100,00 € fällig.
Weitere Einzelheiten können bei einem persönlichen Gesprächstermin geklärt werden.
Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit von montags bis freitags am Vormittag und Dienstag- und Donnerstagnachmittag zu heiraten.
Da wir zur Zeit eine hohe Nachfrage haben, bieten wir die Termine unter der Woche nur Paaren an, die in der Samtgemeinde Sittensen wohnhaft sind, ihre Kindheit hier verbracht haben oder einen besonderen Bezug zur Samtgemeinde Sittensen haben.
Für eine Terminabsprache schreiben Sie uns am besten eine E-Mail oder rufen Sie uns zu den Öffnungszeiten an.
Tipps:
1. Mitzubringende Unterlagen sind oben aufgeführt.
2. Verwaltungsgebühr:
- Prüfung der Ehefähigkeit 50,00 €
- Prüfung der Ehefähigkeit bei Auslandsbeteiligung 90,00 €
- Ausstellen EFZ 50,00€
- Erste Eheurkunde 15,00 €
- jede weitere Eheurkunde 7,50 €
- erweiterte Meldebescheinigung 9,00 €
Geburtsurkunde
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Brunkhorst, Sandra Telefon: 04282-9300 1635 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Miesner, Stefan Telefon: 04282 9300 1630 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch ausgestellt wird. Die Geburtsurkunde enthält den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages und gibt gegenüber der Abstammungsurkunde nicht immer die leibliche Abstammung wieder (z.B. bei einem angenommenen Kind).
Geburtsbeurkundung
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Brunkhorst, Sandra Telefon: 04282-9300 1635 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Miesner, Stefan Telefon: 04282 9300 1630 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Die Geburt wird grundsätzlich am Standesamt des Geburtsortes (bei Entbindungen im Krankenhaus das zuständige Standesamt am Ort) vorgenommen.
Bei diesen Standesämtern sind später auch die Geburtsurkunden bzw. beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister erhältlich, auch wenn der Wohnort in einer anderen Gemeinde ist.
Kirchenaustritt
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Miesner, Stefan Telefon: 04282-9300 1630 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Der Austritt aus der Kirche ist grundsätzlich vor dem für den Wohnort (Haupt- oder Nebenwohnung) zuständigen Standesbeamten persönlich zu erklären. Die Erklärung kann auch vor einem Notar abgegeben werden.
Tipps:
- Personalausweis oder Reisepass.
- Verwaltungsgebühr: 30,00€
Sterbefallbeurkundung, Tod
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Brunkhorst, Sandra Telefon: 04282-9300 1635 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Miesner, Stefan Telefon: 04282-9300 1630 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Beschreibung:
Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Hier ist später auch die Sterbeurkunde erhältlich (nicht am Wohnort)
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die nach Abschluss ihrer Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.
Folgende Urkunden sind zur Beurkundung vorzulegen: eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis, evtl. Familienbuchabschrift der Eltern, bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch, bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und vom früher Verstorbenen die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung oder eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, der Personalausweis, bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil oder eine aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, der Personalausweis.
Ausländische Urkunden sind im Original mit Übersetzungen vorzulegen.
Verwaltungsgebühr:
Erste Sterbeurkunde 15,00 €,
jede weitere Sterbeurkunde 7,50 €.
(im gleichen Arbeitsgang)
Vaterschaftsanerkennung
Frenzel, Stefanie Telefon: 04282-9300 1639 Standesamt@SG.Sittensen.de | Brunkhorst, Sandra Telefon: 04282-9300 1635 Standesamt@SG.Sittensen.de |
Miesner, Stefan Telefon: 04282-9300 1630 Standesamt@SG.Sittensen.de | |
Beschreibung:
Vaterschaftsanerkennungen für Kinder deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die hierfür erforderlichen Zustimmungserklärungen, können beim hiesigen Standesamt erfolgen.
Diese Anerkennungen sind auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Hierfür sind mitzubringen: Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter. Bei Anerkennung nach der Geburt des Kindes ein Nachweis über dessen Geburt
Achtung:
Vaterschaftsanerkennung hebt die alleinige Sorge der Mutter nicht auf. Falls eine gemeinsame Sorge erreicht werden soll, ist eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abzugeben.
Nähere Auskünfte erteilt das Standesamt