Baugebiete in der Samtgemeinde
Baugebiet „Zum Fahnenholz“ und „Im kleinen Felde“ Sittensen
In der Gemeinde Sittensen werden Baugrundstücke im Baugebiet „Im kleinen Felde“ und „Zum Fahnenholz“ angeboten. Im Verfahren stehen 9 Grundstücke zur Verfügung.
- Erwerberkreis
- Personengruppe 1: Einwohner*innen und ehemalige Einwohner*innen der Gemeinde Sittensen.
- Personengruppe 2: Einwohner*innen und ehemalige Einwohner*innen der Samtgemeinde Sittensen.
- Ausnahmen vom definierten Erwerberkreis können Personen bilden, bei denen eine Bedeutung für und/oder eine Förderung des Gemeinwohles vorliegt.
- Reihenfolge des Verkaufs
- Alle Grundstücke werden an interessierte Bewerber in der Reihenfolge der unter Punkt 1 genannten Personengruppen verkauft. Eine Zuteilung in die Personengruppen erfolgt zum Datenbestand des 30.08.2026 (Meldeamtsdatenbestand).
- Alle in der Zeit der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen werden in die unter Punkt 1 genannten Gruppen eingeteilt. Innerhalb der jeweiligen Gruppe gelten alle Bewerber als Erstrangig, zwischen Ihnen entscheidet das Los über die Reihenfolge. Der zeitliche Eingang der Bewerbungen innerhalb der Bewerbungsfrist findet keine Berücksichtigung. Die Personengruppe 1 wird erstrangig behandelt.
- Vermarktung
- Die Vermarktung der Grundstücke wird vom 21.09.2026 bis zum 09.10.2026 in der Gemeinde Sittensen durchgeführt. Interessenten können sich während der Bewerbungsfrist postalisch durch verschlossenen Umschlag jeweils mit der Aufschrift „Bewerbung Grundstück Sittensen“ bei der Gemeinde Sittensen, Gemeindedirektor, Am Markt 11, 27419 Sittensen oder per E-Mail an info@sg.sittensen.de bewerben. Bitte geben Sie auf dem Formular Ihren Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch im entsprechenden Feld an. Für die Bewerbung ist der folgende Bewerbungsbogen zu verwenden und vollständig auszufüllen Bewerbungsformular Grundstücksvergabe Sittensen
- Bauverpflichtung
- Das erworbene Grundstück ist nach Maßgabe der Bebauungspläne Nr. 52 „Im kleinen Felde“ und Nr. 56 „Zum Fahnenholz innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Vertragsschluss mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen.
- Rückkaufrecht der Gemeinde Sittensen
- Im Falle einer Weiterveräußerung des noch nicht mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebauten Grundstücks oder einer Überschreitung der Bebauungsfrist ist die Gemeinde Sittensen berechtigt, die Rückauflassung gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises, des Ablösungsbetrages und der entrichteten Beträge ohne jeden Aufschlag zu verlangen. Die Kosten für eine eventuelle Rückauflassung sind vom Käufer zu tragen.
- Kaufpreis
- Der Kaufpreis für die Grundstücke liegt bei 169,00€/m² Grundstücksfläche und setzt sich zusammen aus Kosten für den Grund und Boden und den Erschließungskosten.
- Planungsrecht
- Für die Grundstücke gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 52 „Im kleinen Felde“ und Nr. 56 „Zum Fahnenholz“. Die Planzeichnung und die Begründung, sowie die zusammenfassende Erklärung finden Sie unter:
Baugebiet „Im kleinen Felde“:
Baugebiet „Zum Fahnenholz“:
Grundstücke