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Wahlhelfende für die Bundestagswahl 2025

Die Samtgemeinde Sittensen benötigt für die bevorstehende Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, Wahlhelfende für die Wahllokale am Wahltag.

Die Tätigkeit des Wahlhelfenden ist ehrenamtlich, es wird eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfende sind: Wohnsitz innerhalb der Samtgemeinde Sittensen, Vollendung des 18. Lebensjahres, deutsche Staatsangehörigkeit.

Interessenten melden sich bitte unter Angabe ihrer vollständigen Anschrift mit Telefonnummer per E-Mail an stefanie.frenzel@sg.sittensen.de. Für Rückfragen zu den Aufgaben eines Wahlhelfenden steht Frau Frenzel in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr unter 04282 93001639 gerne zur Verfügung.

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