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Neues vom Bürgermeister

„WATT MUTT, DAT MUTT…“

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegt die Straßenreinigung, der Winterdienst und die Gefahrenabwehr den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern oder deren Gleichgestellte.

… für den Winterdienst

Räumung eines Streifens von mindestens 1,5 Meter Breite an allen straßenanliegenden Seiten des Grundstücks.

Der Streifen muss werktags von 7:30 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr gefahrlos begehbar sein und ggf. abgestreut werden.

Salzhaltiges Streugut soll nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden!

Verwenden Sie deshalb der Umwelt zuliebe bitte nur abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Split.

Schnee darf nicht in Richtung Fahrbahn und Gosse oder zum Nachbarn geräumt werden, sondern mur dorthin, wo keine Behinderung erfolgt!

Wie Sie dieser Pflicht nachkommen, entscheiden Sie:
Selbst sportlich zu Schaufel, Besen und Schere greifen oder ein privates Service-Unternehmen beauftragen.

Geänderte Öffnungszeiten während der Festtage

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am Freitag, den 02. Januar 2026, geschlossen bleibt. An diesem Tag ist das Rathaus auch telefonisch nicht erreichbar.
Nur in dringenden Fällen steht der telefonische Notdienst zur Verfügung.

Der Grünschnittplatz hat in diesem Jahr letztmalig am Samstag, den 20. Dezember 2025, geöffnet.
Im neuen Jahr startet der Betrieb wieder am Samstag, den 03. Januar 2026.

Hinweis zu den Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes

In der Abfallbroschüre des Landkreises hat sich leider ein Fehler bei den Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes eingeschlichen.
Nachfolgend finden Sie die korrekten Zeiten:

Sommerzeit (April bis Oktober):

  • Mittwoch: 16:00 – 18:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Winterzeit (November bis März):

  • Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
  • Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Wir bitten um Beachtung und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!


Meldung der Gartenwasserzähler- und Eigenzählerstände

Es werden für die Meldung der Gartenwasserzähler oder Eigenwasserzähler keine Zählerstandabfragen (blaue Zettel) mehr von der Samtgemeinde Sittensen versendet. Auch Hinweise in dieser Form werden zukünftig nicht mehr vorgenommen. Die Meldung des Zählerstandes erfolgt in Ihrem eigenen Interesse bis zum 15.01. des Folgejahres bei der Samtgemeindeverwaltung Sittensen.


Es gibt die Möglichkeit den Stand des Gartenwasserzählers oder Eigenwasserzählers über die Internetseite der Samtgemeinde Sittensen über das Serviceportal zu melden.

Andere Möglichkeiten der Zählerstandsmeldung:

Ferienangebote: Sommerferien 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Samtgemeinde Sittensen möchte interessierten Vereinen und Verbänden sowie privaten Anbietern auf sittensen.de ein Portal zur Verfügung stellen, auf dem Ferienangebote für die Sommerferien 2026 (02. Juli 2026 – 12. August 2026) zusammengestellt und veröffentlicht werden können.

Die Anmeldungen sowie die Bezahlung der Teilnahmegebühren erfolgt direkt über Sie als Anbieter.  Die Verantwortung für die Durchführung obliegt Ihnen als Veranstalter.

Sofern Interesse Ihrerseits besteht, in den kommenden Sommerferien 2026 Ferienangebote für Kinder anzubieten, reichen Sie bitte folgende Daten für Ihr Ferienangebot per E-Mail bis zum 28. Februar 2026 bei Frau Stefanie Rösner (stefanie.roesner@sg.sittensen.de) ein:

·         Name des Veranstalters/ Name Ansprechpartner

·         Kontaktdaten (Telefonnummer /E-Mailadresse)

·         Bezeichnung des Ferienangebotes

·         Kurze Beschreibung des Angebotes

·         Gerne können auch Fotos in digitaler Form einreicht werden, die Ihrem Angebot dann entsprechend beigefügt werden

·         Datum, Uhrzeit und Dauer des Angebotes

·         Veranstaltungsort

·         Mindestalter der teilnehmenden Kinder

·         Kosten für die Teilnahme

·         Hinweise zu den Anmelde- und Bezahlkonditionen (z.B. ab wann sind Anmeldungen möglich)

Die Samtgemeindeverwaltung wird in den örtlichen und sozialen Medien sowie über die Schulen auf die Ferienangebote ab Mai 2026 hinweisen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter den o.g. Kontaktdaten zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung.

Soldaten sammeln für Kriegsgräberfürsorge

13 Soldaten der Patenkompanie aus der Fallschirmjäger-Kaserne Seedorf haben gestern in Sittensen mit einer Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge begonnen

Unter der Führung von Oberfeldwebel Wangerin wird die Abordnung voraussichtlich bis zum 19. November im Bördeort unterwegs sein.

Bürgermeister Diedrich Höyns, Gemeindedirektor Jörn Keller und dessen Stellvertreter Jörg Schmidtchen ließen es sich nicht nehmen, die Gruppe offiziell zu begrüßen und ihren Dank für den freiwilligen Einsatz auszusprechen.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sorgt sich seit 1919 um die Gräber Kriegstoter im In- und Ausland. Im Auftrag der Bundesregierung erfüllt er die Aufgabe, die Gräber zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Eine weitere Aufgabe ist es, die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten zu fördern und so zur Völkerverständigung beizutragen. (hm)

Interessensbekundung gestartet

Baugebiet „Zum Fahnenholz“ Sittensen

In der Gemeinde Sittensen werden Baugrundstücke im Baugebiet „Zum Fahnenholz“ angeboten. Im Verfahren steht eine Gesamtfläche von 6712m² verteilt auf 8 Grundstücken die ausschließlich im Zusammenhang verkauft werden.

Die Vergabe wird vom 10.11.2025 bis zum 24.11.2025 in der Gemeinde Sittensen durchgeführt. Interessenten können sich während der Bewerbungsfrist postalisch durch verschlossenen Umschlag jeweils mit der Aufschrift „Nicht öffnen-Interessenbekundungsverfahren, Zum Fahnenholz“ bei der Gemeinde Sittensen, Gemeindedirektor, Am Markt 11, 27419 Sittensen bewerben.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: Interessenbekundungsverfahren „Zum Fahnenholz“

Achtung Vogelgrippe!

In Sittensen wurden erste Nachweise der Vogelgrippe festgestellt. Diese Krankheit kann nicht nur Vögel, sondern auch andere Tierarten betreffen.

Die Vogelgrippe ist eine Virusinfektion, die vor allem Vögel betrifft, aber auch auf andere Tiere und in seltenen Fällen auf Menschen übergreifen kann. Die Symptome bei Vögeln können von Atembeschwerden über plötzlichen Tod bis hin zu neurologischen Störungen reichen.

Kranke oder tote Tiere nicht anfassen: Bitte kranke oder tote Vögel oder andere Tiere NICHT berühren. Dies könnte nicht nur die Ausbreitung des Virus fördern, sondern auch Eure eigene Gesundheit gefährden.

Tote Tiere melden: Solltet Ihr auf tote Tiere stoßen, meldet dies bitte umgehend dem Rathaus Sittensen. Dies ist wichtig, um die Ausbreitung der Krankheit zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Kontakt:

Rathaus Sittensen
Tel: (04282) 93 00 – 1600
Email: info@SG.Sittensen.de

Anmeldung für die Grundschulen

Aktuell haben Sie die Möglichkeit jetzt schon Ihr Kind für das Schuljahr 2026/27 an der Grundschule Sittensen und Meckelsen anzumelden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis einschließlich 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch die Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben („Flexikindregelung“). Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Aber auch diese Kinder müssen in jedem Fall bereits angemeldet werden.

Sie haben die Möglichkeit sich den Aufnahmebogen für die Schulanmeldung hier herunterzuladen. Die Rückgabe Ihrerseits kann ebenfalls auf dem Postweg erfolgen oder sie werfen die vollständigen Unterlagen in den Schulbriefkasten. Gerne können Sie sie aber auch zu den angegebenen Bürozeiten in der Schule persönlich abgeben. 

Folgende Unterlagen sind in jedem Fall vorzulegen:

– Geburtsurkunde des Kindes

– ausgefüllte Formulare zur Anmeldung, die Ihnen zugesandt wurden

– Anmeldebogen

– Masernimpfüberprüfung oder Impfausweis

Einzugsgebiete:

GS Sittensen:
Sittensen, Tiste, Hamersen, Kalbe

GS Meckelsen:
Klein Meckelsen, Groß Meckelsen, Wohnste, Vierden, Ippensen, Ramshausen, Kuhmühlen, Lengenbostel und Freetz

Aufnahmebogen:

Flexikindregelung:

Straßensperrung in Sittensen

Ab Mitte Mai startet die EWE.NETZ mit umfangreichen Sanierungsarbeiten am Gas- und Stromnetz in der Lindenstraße in Sittensen. Im Zuge der Bauarbeiten wird die Lindenstraße zwischen Bahnhofstraße und Eckerworth für voraussichtlich zwei Monate voll gesperrt. Eine Umleitung wird über die Hansestraße eingerichtet. Zudem wird die Kurze Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt, um den Bereich rund um die Schule zu beruhigen.

EWE NETZ bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die Einschränkungen während der Bauzeit.

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