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Aktuelles

Achtung Vogelgrippe!

In Sittensen wurden erste Nachweise der Vogelgrippe festgestellt. Diese Krankheit kann nicht nur Vögel, sondern auch andere Tierarten betreffen.

Die Vogelgrippe ist eine Virusinfektion, die vor allem Vögel betrifft, aber auch auf andere Tiere und in seltenen Fällen auf Menschen übergreifen kann. Die Symptome bei Vögeln können von Atembeschwerden über plötzlichen Tod bis hin zu neurologischen Störungen reichen.

Kranke oder tote Tiere nicht anfassen: Bitte kranke oder tote Vögel oder andere Tiere NICHT berühren. Dies könnte nicht nur die Ausbreitung des Virus fördern, sondern auch Eure eigene Gesundheit gefährden.

Tote Tiere melden: Solltet Ihr auf tote Tiere stoßen, meldet dies bitte umgehend dem Rathaus Sittensen. Dies ist wichtig, um die Ausbreitung der Krankheit zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Kontakt:

Rathaus Sittensen
Tel: (04282) 93 00 – 1600
Email: info@SG.Sittensen.de

Anmeldung für die Grundschulen

Aktuell haben Sie die Möglichkeit jetzt schon Ihr Kind für das Schuljahr 2026/27 an der Grundschule Sittensen und Meckelsen anzumelden.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis einschließlich 30.09.2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch die Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben („Flexikindregelung“). Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Aber auch diese Kinder müssen in jedem Fall bereits angemeldet werden.

Sie haben die Möglichkeit sich den Aufnahmebogen für die Schulanmeldung hier herunterzuladen. Die Rückgabe Ihrerseits kann ebenfalls auf dem Postweg erfolgen oder sie werfen die vollständigen Unterlagen in den Schulbriefkasten. Gerne können Sie sie aber auch zu den angegebenen Bürozeiten in der Schule persönlich abgeben. 

Folgende Unterlagen sind in jedem Fall vorzulegen:

– Geburtsurkunde des Kindes

– ausgefüllte Formulare zur Anmeldung, die Ihnen zugesandt wurden

– Anmeldebogen

– Masernimpfüberprüfung oder Impfausweis

Einzugsgebiete:

GS Sittensen:
Sittensen, Tiste, Hamersen, Kalbe

GS Meckelsen:
Klein Meckelsen, Groß Meckelsen, Wohnste, Vierden, Ippensen, Ramshausen, Kuhmühlen, Lengenbostel und Freetz

Aufnahmebogen:

Flexikindregelung:

Straßensperrung in Sittensen

Ab Mitte Mai startet die EWE.NETZ mit umfangreichen Sanierungsarbeiten am Gas- und Stromnetz in der Lindenstraße in Sittensen. Im Zuge der Bauarbeiten wird die Lindenstraße zwischen Bahnhofstraße und Eckerworth für voraussichtlich zwei Monate voll gesperrt. Eine Umleitung wird über die Hansestraße eingerichtet. Zudem wird die Kurze Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt, um den Bereich rund um die Schule zu beruhigen.

EWE NETZ bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die Einschränkungen während der Bauzeit.

Straßenverkehrszählung an Bundes- und Landesstraßen beginnt – Kameras werden installiert

Alle fünf Jahre werden in ganz Deutschland die Fahrzeuge erfasst. Die turnusmäßige Zählung beginnt in dieser Woche und endet im Herbst. Im Einzugsgebiet des Geschäftsbereichs Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden an 42 Stellen dafür Kameras für die Videoaufzeichnungen installiert. Die Verkehrszählung an den Bundesfern- und Landesstraßen soll helfen, die Entwicklung des Verkehrs zu beurteilen.


Die Ergebnisse fließen bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) zusammen. Die Zählung liefert Daten für den größten Teil aller Abschnitte im Bundesfern- und Landesstraßennetz. Die Ergebnisse sind wesentliche Grundlagen der Verkehrsplanungen. Sie dienen darüber hinaus auch Ämtern, Forschungsinstituten sowie Bürgerinitiativen für Lärm- und Emissionsberechnungen. Die Auswertung soll im Herbst 2026 vorliegen. Die Ergebnisse werden in einer Verkehrsmengenkarte auf der Internetseite der NLStBV veröffentlicht (www.strassenbau.niedersachsen.de).

Im Unterschied zu früheren Zählungen werden bei der diesjährigen Straßenverkehrszählung vermehrt Videokameras eingesetzt. Die Videoaufnahmen, die ausschließlich der Zählung und Klassifizierung der Fahrzeuge dienen, können damit erstmalig teilautomatisiert ausgewertet werden (d.h. computerunterstützt). Bei diesem Vorgehen werden alle Datenschutzregelungen eingehalten. Angaben wie das Kfz-Kennzeichen werden nicht erfasst und die Aufnahmen im Anschluss vernichtet.


Im gesamten Zuständigkeitsbereich der NLStBV befinden sich ungefähr 1060 Zählstandorte an Bundes- und 1640 Zählstandorte an Landesstraßen. Die Maßnahme erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe ab 1. Mai 2025

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nicht mehr zugelassen.
Die Einwohnermeldeämter im Landkreis Rotenburg (Wümme) werden Passbilder vor Ort elektronisch aufnehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernehmen. Die Geräte zur Lichtbildaufnahme sind in einigen Einwohnermeldeämtern bereits vorhanden bzw. werden in den nächsten Wochen zur Verfügung stehen. Ob in Ihrem
Einwohnermeldeamt Geräte zur Lichtbildaufnahme bereits vorhanden sind, erfahren Sie bei den Mitarbeitenden Ihres Einwohnermeldeamtes oder auf der Homepage Ihrer Kommune.


Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Ausweisdokuments.


Die Passbilder können auch weiterhin beim Fotografen angefertigt werden. Der Fotograf muss ab dem 1. Mai 2025 das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen das Einwohnermeldeamt Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde – verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten von Ihnen werden in der Cloud nicht gespeichert. Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte
dort.


Unter der Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe können Sie nach
Fotodienstleistern in Ihrer Nähe suchen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Einwohnermeldeamts gerne zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.

Neue Website für die Kitas der Samtgemeinde

Besuchen Sie uns auf www.kitas-sittensen.de und entdecken Sie alle Informationen zu den 6 Kindertagesstätten der Samtgemeinde Sittensen auf EINER Plattform! Hier findet Sie alles, was Sie über jede einzelne Kita wissen müssen: von den pädagogischen Konzepten und dem Tagesablauf über wichtige Termine bis hin zu Berichten über Ausflüge, Informationen zu den Gruppen und den Kitasatzungen.

Glasfaserausbau – In der Samtgemeinde Sittensen kann ein Glasfaseranschluss bestellt werden

Bis Ende 2027 sollen alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen im Landkreis mit Gigabitanschlüssen versorgt werden. Für die Samtgemeinde Sittensen und die Gemeinde Scheeßel startet dazu jetzt die Vermarktungsphase für Hausanschlüsse.


Ab dem 10. März kann nach Mitteilung der Kreisverwaltung in diesen Kommunen ein Glasfaseranschluss bestellt werden. Wer sich über das Thema informieren möchte, stehen folgende Veranstaltungen zur Verfügung:
4. März, 19 Uhr, in Hamersen im Landgasthaus „Zur alten Linde“
13. März, 19 Uhr, im Jeersdorfer Hof

zusätzliche Beratertage:
26.03.2025 Hamersen 14:00 bis 18:30 Uhr ehemalige Schule, Im Haselbusch 5 , 27419 Hamersen

27.03.2025 Klein Meckelsen 14:00 bis 18:30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus

04.04.2025 Groß Meckelsen 14:00 bis 18:30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus  

Möglich macht den Ausbau die vom Landkreis Rotenburg (Wümme) erfolgreich eingeworbene Förderung von Bund und Land für die Erschließung sogenannter grauer Flecken. Durch die Förderung sollen alle Adressen, die nicht auf eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s zugreifen können, einen Glasfaseranschluss erhalten.

Dieser wird jedoch nicht automatisch gebaut, sondern es ist eine aktive Beauftragung bei dem ausführenden Unternehmen EWE TEL notwendig. Erfolgt diese in der sogenannten Vorvermarktungsphase, ist der Hausanschluss bis zur Gebäudeinnenwand kostenlos.

Ausbaustart in der Samtgemeinde Sittensen:
Alle Adressen, die in den Ausbaubereichen der Kommune liegen, werden in Kürze von EWE TEL angeschrieben und erhalten nähere Informationen darüber, wann und wie ein Auftrag für den Glasfaserhausanschluss erteilt werden kann.

Für jeden Ausbauabschnitt gibt es eine Vermarktungsphase. Wer sich im festgelegten Zeitraum entschließt, einen Hausanschluss zu beauftragen, erhält diesen kostenlos und auch unabhängig von der Beauftragung eines Glasfaserproduktes bei der EWE TEL.

Die Förderung umfasst den Hausanschluss bis zur Gebäudeinnenwand. Nicht gefördert werden notwendige Anpassungen der Haustechnik und die Verkabelung innerhalb des Gebäudes. Für die Samtgemeinde Sittensen und die Gemeinde Scheeßel endet die Vorvermarktung am 31. Mai 2025. Wer sich erst später entscheidet, kann trotzdem einen Anschluss an das Glasfasernetz erhalten, muss die Anschlusskosten jedoch selber tragen.

Interessierte können sich auch direkt in den EWE-Shops vor Ort beraten lassen (Zeven: Lange Str. 22; EWE Partnershop: Heidjer Teleshop, Harburger Straße 2-4, Scheeßel; Rotenburg: Große Straße 28-30.

Weitere Informationen sind unter www.ewe.de/glasfaserausbau zu finden. Auch die Glasfaserhotline 0441/3508-1110 beantwortet Fragen zum Ausbau.

Erschließung der grauen Flecken
Die Erschließung der grauen Flecken umfasst rund 20.000 Anschlüsse im gesamten Landkreis und erfolgt von Gemeinde zu Gemeinde. Mit der Umsetzung ist als Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens die EWE TEL aus Oldenburg beauftragt worden. Die Gesamtinvestition für den Ausbau beträgt fast 107 Millionen Euro. Davon übernimmt die öffentliche Hand die Finanzierung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von rund 74 Millionen Euro. Der Bund trägt dabei 50 Prozent, das Land Niedersachsen 25 Prozent und der Landkreis und die Gemeinden jeweils 12,5 Prozent der Kosten.

Der Startschuss für das Gesamtprojekt wurde im Dezember 2023 in Selsingen gegeben. Die Bauarbeiten in der Samtgemeinde Sittensen beginnen im April 2025. Zunächst wird das Verteilnetz in den Straßen errichtet, im Anschluss folgt die Herstellung der Hausanschlüsse.

Die zum Ausbau vorgesehen Adressen und Projektgebiete für die grauen Flecken sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/breitband zu finden.

Grundsteuer ab 2025 in der Samtgemeinde Sittensen

Das Grundsteuerrecht ist mit Wirkung ab dem Jahr 2025 in wesentlichen Grundzügen reformiert worden. Vor diesem Hintergrund werden die Hebesätze im Gebiet der Samtgemeinde Sittensen für die Zeit ab dem 01.01.2025 neu festgesetzt.

In der Samtgemeinde Sittensen haben nun alle Mitgliedsgemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Bei den Beratungen der Gemeinderäte stand im Vordergrund, eine für alle Bürger verträgliche Entscheidung zu treffen.

Die Gemeinden haben ihr Grundsteueraufkommen durchweg nicht erhöht. Das heißt, dass keine Gemeinde in Summe höhere Einnahmen durch die Grundsteuer in 2025, im Vergleich zum Jahr 2024, erzielen wird.

Dies heißt jedoch nicht, dass der einzelne Bürger durch die Grundsteuerreform in Zukunft nicht stärker belastet werden könnte. Das in Niedersachsen für die Bewertung angewendete Flächenlage-Modell für die Bewertung des Grundvermögens stellt stark auf die Größe und die Lage von Grundstücken und Gebäuden ab. Das könnte bedeuten, dass tendenziell große Grundstücke und große Gebäude in guter Lage künftig höher belastet werden.

Den Bedenken vieler Bürger vor steigenden Kosten durch die Grundsteuerreform haben die Räte der Gemeinden in der Samtgemeinde Sittensen bei der Festsetzung der neuen Hebesätze versucht Rechnung zu tragen. Die Hebesätze sind allerdings nur einer von zwei entscheidenden Faktoren bei der Höhe der Grundsteuer. Der zweite Faktor und der für den Einzelnen entscheidende Faktor ist der durch das Finanzamt ermittelte Messbetrag für die einzelnen Grundstücke und Gebäude.

Der Messbetrag wird für jedes Grundstück/Gebäude individuell durch das Finanzamt ermittelt. Als Grundlage für die Finanzämter dienen dazu die Meldungen der Bürger für ihr Grundvermögen an das Finanzamt. Sollte es in Einzelfällen zu hohen bzw. stark erhöhten Belastungen bei der Grundsteuer kommen, so wäre es ratsam, zunächst seinen alten Messbetrag mit dem neuen Messbetrag ab 2025 zu vergleichen und die an das Finanzamt gemeldeten Daten zu kontrollieren.

GemeindeGrundsteuer A (v.H.) 2024Grundsteuer A (v.H.) 2025Grundsteuer B (v.H.) 2024Grundsteuer B (v.H.) 2025
Groß Meckelsen500500500310
Hamersen430420430238
Kalbe450602450223
Klein Meckelsen450678450243
Lengenbostel450486450210
Sittensen540606450322
Tiste430500430241
Vierden450450450223
Wohnste450450450232

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