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Bürgerentscheide in der Samtgemeinde Sittensen

Am Sonntag, dem 30. Januar 2022, finden in der Samtgemeinde Sittensen 2 Bürgerentscheide statt. Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die am 30.01.2022 auch für eine Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Abstimmungslokale sind die bekannten Wahllokale.

Ein Bürgerentscheid richtet sich an alle Abstimmungsberechtigten in der Samtgemeinde Sittensen. Hierzu wurden bis zum 09.01.2022 Abstimmungsbenachrichtigungskarten an alle Abstimmungsberechtigten versandt. Wer keine Karte für diese Abstimmung erhalten hat, kann sich im Rathaus erkundigen, in welchem Abstimmungslokal die Stimme abgegeben werden kann.

Ein weiterer Bürgerentscheid richtet sich nur an die Abstimmungsberechtigten mit dem Wohnsitz in Sittensen. Auch diese haben bis zum 09.01.2022 eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten. Sittensener*innen haben also 2 Karten erhalten, für jeden Bürgerentscheid eine.

Eine Briefabstimmung ist für beide Bürgerentscheide möglich. Dazu sind ggfs. beide Karten auf der Rückseite ausgefüllt (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) und unterschrieben im Rathaus einzureichen. Der Antrag kann auch per E-Mail oder Fax gestellt werden, allerdings nicht telefonisch oder per Messangerdienst. Eine E-Mail sollte an Lars.Busch@sg.sittensen.de oder Stefan.Miesner@sg.sittensen.de gerichtet werden.

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