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Erweiterte Maskenpflicht

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Datum vom 31.10.2020 eine „Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus“ erlassen.Nach den Nr. 1 dieser Verordnung muss bei Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 Personen an folgenden Örtlichkeiten unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

• auf Wochenmärkten,
• in Fußgängerzonen und sonstigen Geschäftsstraßen,
• vor Verkaufswagen und sonstigen Außer-Haus-Verkaufsstellen,
• auf Kundenparkplätzen von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels.
Im Hinblick auf die derzeit rasant steigenden Infektionszahlen auch in unserem Landkreis, sollte es für alle Personen zur Reduzierung neuer Infektionen selbstverständlich sein, auch an diese Regelungen zu beachten.
Eine Missachtung kann mit einem Bussgeld von bis zu 25.000€ geahndet werden.

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