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Förderprogramme in der Corona-Pandemie

Aktuell gibt es diverse Förderprogramme für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Der folgende Artikel soll die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten einmal kurz darstellen und die Unternehmen der Börde über die Fördermittel informieren.

Dieser Artikel kann jedoch nur eine grobe Zusammenfassung sein.Falls genauere Informationen nötig sind, melden Sie sich gerne unter beratung@nbank.de.

Vertiefende Informationen sind außerdem unter https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp zu finden.

Zuschüsse durch den Bund
Außerordentliche Wirtschaftshilfen: Für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, kommunale Unternehmen und Beteiligungen sowie wirtschaftlich tätige Vereine und Einrichtungen, welche von den aktuell angeordneten Schließungen betroffen sind.
Zuschuss von 75% des Umsatzes im Vorjahreszeitraum (Antragsstellung für Novemberhilfen und Dezemberhilfen bis 30.04.2021).
Corona Überbrückungshilfe: Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler-Antrag über Steuerbüro, Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Rechtskanzleien. Sonderregelung für Soloselbstständige (Direktantrag bis 5.000 €).
Für September-Dezember 2020: Überbrückingshilfe 2: Zuschuss über 40%-90% der Betriebskosten und Pauschale für Lebenshaltungskosten für Selbstständige und Freiberufler (Antrag bis 31.03.2021).
Überbrückungshilfe 3: Details unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Neustarthilfe: Nur für Selbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Einmalig 25% Erstattung des monatlichen Durchschnittsumsatzes 2019 für Dezember 2020 bis Juni 2021 (sieben Monate) bis 5.000 € (Ab Januar 2021).

Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungskapital
Niedersachsen Schnellkredit: Schnellkredit bis 10 Beschäftigte, 100%-Finanzierung, maximal 50% des Jahresumsatzes 2019; über die Hausbank bis 300.000€.
Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen: 100%-Finanzierung für Betriebsmittel und Investitionen (über die NBank bis 800.000€).
KfW – Unternehmerkredit: Risikoübernahme für bis zu 90% für Betriebsmittelkredite (bis 100 Mio. Euro. Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro).
KFW Schnellkredit: Bis zu 10 Beschäftigte: Bis zu 300.000€ für Anschaffungen und laufende Kosten. Die KFW übernimmt 100% des Bankenrisikos. Mitfinanzierung von bis zumaximal 25% des Jahresumsatzes 2019 (bis 300.000€).

Ab 10 Beschäftigte: Bis zu 800.000€ Euro für Anschaffungen und laufende Kosten. Die KFW übernimmt 100% des Bankenrisikos. Mitfinanzierung von bis zu maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 bis 800.000€.
Coronahilfe-Landesbürgschaften: Details unter www.nbb-hannover.de bis 2,5 Mio€ (Verbürgung bis 90%).
Bereitstellung von Eigenkapital: Als offene oder stille Beteiligung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kein Branchenfokus, Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre (bis 2,5 Mio.€).

Zuschüsse des Landes
Aufstockung Überbrückungshilfe: Überbrückungshilfe-Aufstockung auf Basis ÜH I + II für Veranstaltungswirtschaft bzw. Schaustellergewerbe. Für kleine und mittlere Unternehmen und Soloselbstständige. Bis 15% der Umsatzverluste April bis Dezember 2020 (bis 50.000€).
Neustart Niedersachsen: Das Land Niedersachsen hat eine Vielzahl an Zuschussförderungen im Rahmen von Investitionen bereitgestellt. Informieren Sie sich dazu auf der Homepage der NBank: www.nbank.de.
Quelle: www.nbank.de
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