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Im folgenden Video wird Ihnen der Fachbereich kurz vorgestellt. Bei vertiefenden Fragen schauen Sie sich gerne die verschiedenen Aufgabenbereiche an, welche in einzelnen Tabs unterhalb dieses Videos aufgelistet und näher erklärt sind. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit unserem Personal in Verbindung setzen, wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen haben.

Antrag auf Nutzung einer Schulaula

Kolander, Martina
Telefon: 04282 9300-1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282 9300-1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Für die in der Benutzungsordnung für die Überlassung der Aulas genannten Fälle können Dritte auf Antrag die Aulas nutzen. Hierfür ist eine Antragstellung an die Samtgemeinde Sittensen als Träger der Schulen notwendig.

Für die Nutzung kann eine Gebühr anfallen.

Benutzungsordnung für die Überlassung der Aulas

Benutzungsantrag für die Überlassung der Aula

Anmeldung, Abmeldung, Einwohnermeldewesen, Melderecht

Schmidt, Kathrin
Telefon: 04282-9300 1638
Kathrin.Schmidt@SG.Sittensen.de
Lüdemann, Birgit
Telefon: 04282- 9300 1637
Birgit.Luedemann@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Die Meldefrist für An- und Abmeldungen beträgt zwei Wochen. Eine Meldepflicht besteht auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde/Samtgemeinde.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist lt. Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

Anmeldung:
Bei der Anmeldung eines Wohnsitzes ist die Vorlage von Personalausweis und/oder Reisepass zur Identitätsprüfung und zwecks Änderung der Anschrift erforderlich.
Werden Kinder mit angemeldet, ist die Vorlage des Kinderausweises/-reisepasses notwendig. Sollte kein Kinderausweis/-reisepass vorhanden sein, dann ist die Geburtsurkunde und ggf. der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Außerdem ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Ummeldung:
Bei einer Ummeldung innerhalb der Gemeinde oder Samtgemeinde ist die Vorlage des Personalausweises und/oder Reisepasses und ggf. Kinderausweises/-reisepasses zwecks Änderung der Anschrift erforderlich. Außerdem ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Abmeldung:
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Hierfür ist ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Die Abmeldung kann auch formlos auf dem schriftlichen Wege (mit Angabe der neuen Wohnung, Tag des Auszuges und persönlicher Unterschrift) erfolgen.

An-, Ab- und Ummeldung sind gebührenfrei!

Termin Vereinbaren für das Meldeamt

Beglaubigungen

Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282-9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative können beglaubigt werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird und sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dieses ist z. B. der Fall bei wiederbeschaffbaren Urkunden (Abstammungs-, Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden usw.). Sie sind beim Standesamt, das die Beurkundung früher vorgenommen hat, anzufordern.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne dazugehörigen Text und nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfen.

Tipps:
– Unbedingt Originaldokument zur amtlichen Beglaubigung vorlegen.
– Zur Unterschriftsbeglaubigung das zu unterzeichnende Schriftstück und den Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung mitbringen. Unterschrift erst im Amt zu leisten.

Gebühren:
Beglaubigung, fremde Fotokopie 6,00 €
Beglaubigung, eigene Kopie 4,30 €
Unterschriftsbeglaubigung 6,00 €

Beglaubigungen zur Vorlage bei den Rentenkassen sind gebührenfrei.

Untersuchungsberechtigungsschein

Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282-9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die für eine berufliche Ausbildung eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nachweisen müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Wird der Berechtigungsschein dem untersuchenden Arzt vorgelegt, ist die Untersuchung kostenlos.

Tipps:
Zur Identitätsfeststellung einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis vorlegen.

Fischereischein

Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282-9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Personen, die mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet sind, das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten auf Antrag von der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, einen mit Lichtbild versehenen Fischereischein. Dieser wird unbefristet ausgestellt.
Gebühr: 45,00 €

Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines

Freibad, Ausstellung von Jahreskarten

Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282-9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Das Freibad Sittensen liegt direkt an der Oste in der Straße „Am Waldbad“ und wird in der Regel Mitte Mai eines jeden Jahres geöffnet. Die Jahreskarten für das Freibad werden ab ca. 3 Tage vor Öffnung des Bades im Freibad verkauft. Die Termine werden in der örtlichen Presse bekannt gemacht. Nach Öffnung des Freibades sind die Jahreskarten zu den Öffnungszeiten (s. u.) erhältlich.

Sie werden von den Erwerbern vor dem erstmaligen Betreten des Bades selbst ausgefüllt, um lange Warteschlangen zu vermeiden. Für verlorene Jahreskarten werden grundsätzlich keine Ersatzkarten  ausgestellt. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. Kopie der Karte), kann bei Verlust der Karte von dieser Regelung abgewichen werden.

Preisliste:
Gebührensatzung Freibad

Schwimmunterricht / Erster und letzter Badetag:
Anmeldungen zum Schwimmunterricht können im Freibad unter der Telefonnummer (0 42 82) 12 45 abgegeben werden. Die Bekanntmachung über die Schwimmunterrichttermine erfolgt über die örtliche Presse.

Auch die Termine für die Öffnung des Bades bzw. die Bekanntgabe des letzten Badetages einer jeden Saison erfolgt über die öffentliche Presse.

Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch: 6.00 – 8.30 Uhr und 10.00 – 20.30 Uhr
Donnerstag: 6.00 – 8.30 Uhr und 15.00 – 20.30 Uhr
Freitag: 6.00 – 8.30 Uhr und 10.00 – 20.30 Uhr
Samstag, Sonn- u. Feiertag: 8.00 – 19.00 Uhr

Fundsachen, Verlustmeldungen

Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282-9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm der Aufenthalt nicht bekannt, so hat er den Fund beim Fundbüro der Samtgemeinde anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn die Sache nicht mehr als 5,00 € wert ist.

Der Finder ist grundsätzlich zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet. Er ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache an diese auszuhändigen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anzeige des Fundes.

Nähere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, Aufbewahrungsgebühren und Finderlohn erhalten Sie auf Anfrage.

Verlustanzeigen: Sehr viele Fundsachen werden bei der Samtgemeinde abgeliefert, ohne dass sich ein Verlierer danach erkundigt. Dadurch kann eine Zuordnung zum Verlierer nicht erfolgen. Die Fundgegenstände gehen dann, wenn der Finder auf den Erwerb des Eigentums an der Fundsache verzichtet hat, in das Eigentum der Samtgemeinde über. Sie werden dann versteigert.

Es lohnt sich, den Verlust einer Sache dem Fundbüro der Samtgemeinde frühzeitig mitzuteilen. Daran sollte besonders beim Verlust eines Tieres gedacht werden!
Eine genaue Beschreibung des Verlustgegenstandes (evtl. auch Kaufvertrag, Fahrradpass oder Foto) wäre sehr hilfreich bei der Zuordnung der Fundsachen.

Tipp:
Hier werden die Fundsachen aufgeführt!

Führungszeugnis

Schmidt, Kathrin
Telefon: 04282-9300 1638
Kathrin.Schmidt@SG.Sittensen.de
Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Lüdemann, Birgit
Telefon: 04282-9300 1636
Birgit.Luedemann@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282- 9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) ist bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes persönlich zu beantragen. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt beim Generalbundesanwalt des Bundesgerichtshofes – Dienststelle Bundeszentralregister – in 53169 Bonn. Sie kann mehrere Wochen betragen.

Beleg-Art N = Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Übersendung direkt an den Antragsteller),

Beleg-Art O = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Übersendung unmittelbar an die genannte Behörde)

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass (oder Kinderpass) zur Identitätsprüfung
  • Empfängeradresse, Aktenzeichen, Verwendungszweck usw. bei Führungszeugnis für Behörden
  • Verwaltungsgebühr: 13,00 €

Ab dem 01. September 2014 kann ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses auch im Internet gestellt werden. Hierzu gehen Sie bitte auf die folgende Internetseite: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 NGastG

Busch, Lars
Telefon: 04282-9300 1632
Lars.Busch@SG.Sittensen.de
Miesner, Stefan
Telefon: 04282-9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Mit Übergang der Zuständigkeit des Gaststättenrechts vom Bund auf die Bundesländer, ist am 01.01.2012 das neue Niedersächsische Gaststättengesetz in Kraft getreten.
Aus dem bisherigen Antragsverfahren ist ein Anzeigeverfahren geworden. Der/die Gewerbetreibende hat lediglich 4 Wochen vor der erstmaligen Abgabe von Speisen und Getränken den Betrieb einer Schank- und/oder Speisewirtschaft mit diesem Vordruck bei der Samtgemeinde anzuzeigen. Sollen auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist die Zuverlässigkeit des Anzeigenden insbesondere zu prüfen.

Die Gebühr beträgt 30,00 € bei Abgabe von Speisen und/oder alkoholfreien Getränken. Werden alkoholhaltige Getränke abgegeben, erhöht sich die Gebühr auf Grund des erhöhten Prüfungsaufwandes auf 45,00 €.

Die Anzeige nach dem Gaststättengesetz kann auch hier über das NAVO-Portal erfolgen.

Ein Antrag auf Zulassung eines früheren Beginns des Gaststättenbetriebes kann hier über das NAVO-Portal beantragt werden.

Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes

Busch, Lars
Telefon: 04282-9300 1632
Lars.Busch@SG.Sittensen.de
Miesner, Stefan
Telefon: 04282-9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Wer ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, muss sich vorher die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung bestätigen lassen.
Die Gebühr beträgt höchstens 76,00 € (Tarifnr. 40.1.9.2 AllGO)

Sie können hier den Antrag online über das NAVO-Portal stellen.

Gewerbean-/Um-/Abmeldung

Busch, Lars
Telefon: 04282-9300 1632
Lars.Busch@SG.Sittensen.de
Miesner, Stefan
Telefon: 04282-9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Der Beginn und die Einstellung eines selbständigen stehenden Gewerbes und der eines selbständig ausgeübten Reisegewerbes sind anzeigepflichtig. Ebenso ist die Verlegung des Betriebes innerhalb einer Gemeinde oder die Erweiterung der betrieblichen Tätigkeit anzeigepflichtig. Die Gewerbeanzeigen nach §§ 14 und 55 c GewO über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit sind gleichzeitig mit dem Ereignis auf amtlichen Vordrucken zu erstatten.

Tipps:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung.
  • Vollmacht bei Gewerbeanzeigen durch Bevollmächtigte.
  • Besondere Erlaubnisse und/oder Handwerkskarte.
  • Verwaltungsgebühr: Gewerbean- und -ummeldung 30,00 €, Gewerbeabmeldung 20,00 €

Sie können hier die Gewerbemeldungen online über das NAVO-Portal stellen:

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld


Schmidt, Kathrin
Telefon: 04282-9300 1638
Kathrin.Schmidt@SG.Sittensen.de
Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Lüdemann, Birgit
Telefon: 04282-9300 1637
Birgit.Luedemann@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282- 9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Die Angaben auf dem Formular über die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt des Antragstellers werden mit dem Melderegister abgeglichen und entsprechend bestätigt.

Tipps:
Vorlage ausgefüllter und unterschriebener Vordrucke von der Familienkasse.

Heimathaus Sittensen

Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282-9300 1637
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Das Heimathaus der Gemeinde Sittensen in der Straße „Am Heimathaus“ ist – wie die dazugehörigen Nebengebäude und die Wassermühle mit gegenüberliegender Schmiede – eine Stätte der Kultur- und Heimatpflege.

Der untere Teil des Heimathauses steht in erster Linie den örtlichen Vereinen als Begegnungsstätte zur Verfügung. Dort finden auch deren überörtlich angebotene Veranstaltungen statt.

Im Obergeschoss sind in einer ständigen Ausstellung Gebrauchsgegenstände und Zierrat aus dem historischen bäuerlichen Leben zu sehen. Diese Sammlung steht der Öffentlichkeit zur Besichtigung zur Verfügung.

Reisegruppen sind gern gesehene Gäste. Bitte vorher telefonisch im Touristikbüro bei Frau Jaschinski anmelden.

Das Heimathaus kann auch für private Zwecke genutzt werden. Die Räumlichkeiten sind komplett ausgestattet für bis zu ca. 120 Personen. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung.

Dazu kommen evtl. anfallende Kosten für verbrauchten Kaffee der Gemeinde und für die Inanspruchnahme des Hausmeisters (pro Stunde 35,00 €).Die Voraussetzungen für eine private Feier im Heimathaus sind in der anliegenden Benutzungsordnung im Einzelnen aufgeführt.

Das Heimathaus ist nach der Feier bis spätestens 10.00 Uhr am folgenden Morgen wieder an den Hausmeister zu übergeben. Er ist im Heimathaus unter der Telefon (0 42 82) 54 22 zu erreichen.

Die Terminverwaltung erfolgt im Rathaus. Für Anfragen wenden Sie sich bitte an Frau Kolander oder Frau Lüdemann. Über die Nutzung wird ein entsprechender Vertrag geschlossen.

Hundehaltung

Regelungen über die Hundehaltung finden sich im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), im Niedersächsichen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) und auch in der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere.
Auch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert über die Hundehaltung, insbesondere den ab dem 01.07.2013 vorgeschriebenen Pflichten für Hundehalter, dem Sachkundenachweis und der durchzuführenden Registrierung aller Hunde im zentralen Register.

Informationsstände

Busch, Lars
Telefon: 04282-9300 1632
Lars.Busch@SG.Sittensen.de
Miesner, Stefan
Telefon: 04282-9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Wenn öffentlicher Straßenraum in der Samtgemeinde Sittensen für einen Privatzweck benutzt wird, ist die Erteilung einer sog. ‘Sondernutzungserlaubnis’ erforderlich. Für Fragen, was öffentlicher Raum in der Samtgemeinde Sittensen ist, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

Tipps:
1. formloses Anschreiben unter Angabe:

  • des Verantwortlichen
  • des Aufstellungstermins und der Aufstellungsdauer
  • des Standortes
  • der Standgröße

2. ggf. notwendiger Stromanschluss?

3. Anwesenheit eines Fahrzeuges (Kennzeichen angeben)?Gebühr: 25,00 €

Jahrmärkte

Miesner, Stefan
Telefon: 04282-9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Die Gemeinde Sittensen veranstaltet selbst die nachfolgend aufgeführten Märkte:

Frühjahrsmarkt
Termin: Freitag, Samstag und Sonntag am 2. Wochenende vor Ostern
Marktplatz: Am Markt und Mühlenstraße

Herbstmarkt
Termin: Freitag, Samstag und Sonntag am Erntedankwochenende
Marktplatz: Am Markt und Mühlenstraße

Anträge auf Zulassung zu den Jahrmärkten sind spätestens 10 Wochen vor Beginn des jeweiligen Marktes schriftlich an die Gemeinde zu stellen. Der Antrag muss enthalten: Namen und Anschrift des Anbieters, Art des Geschäftes oder der feilgebotenen Waren sowie ein Foto des Geschäftes, Frontlänge und Tiefe oder Durchmesser sowie Höhe des Geschäftes oder der betrieblichen Anlagen einschließlich Vordächer, Treppen, Fußrosten, Stützen und Sichtblenden, den Stromanschlusswert und ob ein Wasseranschluss benötigt wird

Kinderferienprogramm

Beschreibung:

Vor Beginn der Schulferien wird in Zusammenarbeit mit Privatpersonen, ortsansässigen Vereinen und Verbänden und kirchlichen Einrichtungen ein Programm erstellt und an die Schulen gegeben. Bei Interesse können die Kinder von den Schulsekretariaten bzw. von der Samtgemeinde Anmeldeformulare mitnehmen, ausfüllen und von den Eltern unterschreiben lassen. Über die Presse wird informiert, ab wann die Anmeldungen bei der Samtgemeinde erfolgen können.

Veranstaltungen werden zu folgenden Themenbereichen angeboten:

  • Aktionen im Wasser, zu Lande und in der Luft
  • Fahrten nach außerhalb
  • Kunst und Kreativität
  • Spiel und Sport

Meldebescheinigungen


Schmidt, Kathrin
Telefon: 04282-9300 1638
Kathrin.Schmidt@SG.Sittensen.de
Lüdemann, Birgit
Telefon: 04282-9300 1636
Birgit.Luedemann@SG.Sittensen.de
Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282- 9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Eine Meldebescheinigung beinhaltet Ihre persönlichen Daten wie z.B. Name, Geburtsdaten sowie Wohnanschrift. Bitte bringen Sie bei der Beantragung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit um sich auszuweisen. Die Gebühr beträgt für eine einfache Meldebescheinigung 7,50 € und für eine erweiterte Meldebescheinigung 9,00 € und ist bei Beantragung zu entrichten.

Personalausweis


Schmidt, Kathrin
Telefon: 04282-9300 1638
Kathrin.Schmidt@SG.Sittensen.de
Lüdemann, Birgit
Telefon: 04282-9300 1637
Birgit.Luedemann@SG.Sittensen.de
Kolander, Martina
Telefon: 04282-9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282 9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Grundsätzlich sind alle Deutschen (Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Landesmeldegesetzen der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Ausweisbehörden sind die Gemeinden. Örtlich zuständig ist die Ausweisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Ausweisbewerber, -inhaber oder -pflichtige seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.

Personalausweis:
Der Ausweis wird auf Antrag des Ausweisbewerbers ausgestellt. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass der Antragsteller persönlich erscheint, da die Unterschrift bereits bei der Antragstellung zu leisten ist.
Seit dem 01.11.2010 wird in Deutschland der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Zusätzlich zum neuen Format besitzt der Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion und es besteht die Möglichkeit, die Fingerabdrücke in den Ausweis aufzunehmen. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie von uns eine Informationsbroschüre über den neuen Personalausweis und seine Funktionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Die Bearbeitungszeit von der Antragstellung bis zur Fertigstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt zwischen zwei und vier Wochen.

Vorläufiger Personalausweis:
Wird vom Ausweisbewerber glaubhaft gemacht, dass er sofort einen Ausweis benötigt und die Ausstellung nicht mehr bis zum Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist, wird ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. Die Gültigkeit des vorläufigen Ausweisesbeläuft sich auf drei Monate.Notwendige Unterlagen:- Aktuelle Personenstandsurkunde (z.B. Abstammungs-, Geburts- oder Heiratsurkunde, Stammbuch der Familie) zur Prüfung der Personenangaben.- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass zur Identitätsprüfung.- 1 aktuelles biometrisches Passbild (Größe 45 x 35 mm) mit neutralem Hintergrund

Verwaltungsgebühr:
37,00 € Personalausweis für Personen ab 24. Lebensjahr (Gültigkeit: 10 Jahre)
22,80 € Personalausweis für Personen bis 24. Lebensjahr (Gültigkeit: 6 Jahre)
10,00 € vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate)

Termin vereinbaren für das Meldeamt

Rattenbekämpfung

Miesner, Stefan
Telefon: 04282- 9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de
Busch, Lars
Telefon: 04282- 9300 1632
Lars.Busch@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Die Personen, die die tatsächliche Gewalt über Grundstücke ausüben, sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Meldungen zum Rattenbefall sind dem Ordnungsamt zu erstatten. Erst wenn der Rattenbefall sich auf ein Gebiet, d. h. nicht nur auf einzelne Grundstücke, ausweitet, ist die Samtgemeinde zuständig. Von der Samtgemeinde wird dann eine Firma beauftragt, die die Bekämpfungsmaßnahmen durchführt.

Tipps: Rattenbefallsmeldung sind an das Ordnungsamt zu richten mit der genauen Beschreibung der Befallsstellen.

Reisepass, Kinderreisepass

Schmidt, Kathrin
Telefon: 04282-9300 1638
Kathrin.Schmidt@SG.Sittensen.de
Lüdemann, Birgit
Telefon: 04282- 9300 1636
Birgit.Luedemann@SG.Sittensen.de
Kolander, Martina
Telefon: 04282- 9300 1636
Martina.Kolander@SG.Sittensen.de
Bahrenburg, Sandra
Telefon: 04282- 9300 1636
Sandra.Bahrenburg@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Reisepass:
Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei der Passbehörde, bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de). Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.

Vorläufiger Reisepass:
Wird vom Passbewerber glaubhaft gemacht, dass er sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung nicht mehr bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann ihm im besonderen Fall ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Kinderreisepass:
Einem Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Kinderreisepässe müssen generell mit einem Lichtbild versehen sein. Haben die Kinder bei der Beantragung des Kinderreisepasse das 10. Lebensjahr erreicht, müssen sie zwecks Unterschriftsleistung bei der Antragstellung mit dabei sein.

Die gesetzliche Vertretung eines Kindes üben die Eltern gemeinsam aus.

Wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, ist ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts (Familiengericht) vorzulegen.

Die Ausstellung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Somit der Zustimmung beider Elternteile.Die Zustimmungserklärung finden Sie hier.

Örtliche Zuständigkeit:
Passbehörden für Reise- und Kinderpässe sind im Inland die Gemeinden. Örtlich zuständig ist die Passbehörde, in deren Bezirk der Passbewerber oder Inhaber eines Passes für seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für seine Hauptwohnung gemeldet ist.

Antragstellung:
Der Antrag ist vom Passbewerber persönlich, soweit erforderlich von seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Betreuer, der zur Aufenthaltsbestimmung berechtigt ist, zu stellen und vom Passbewerber bei der Passbehörde zu unterschreiben. Die Ausstellung eines Passes an Personen unter 18 Jahren oder die Ausstellung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Notwendige Unterlagen:

  • aktuelle Personenstandsurkunden, z.B. Abstammungs-,Geburts- oder Heiratsurkunde,Familienbuch (erhältlich im Standesamt) oder Stammbuch der Familie
  • aktuelles biometrischer Passfoto mit neutralem Hintergrund
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/-pass zwecks Identitätsprüfung

Verwaltungsgebühr:
60,00 € Reisepass für Personen ab 24. Lebensjahr (Gültigkeit: 10 Jahre)
37,50 € Reisepass für Personen bis 24. Lebensjahr (Gültigkeit: 6 Jahre)
32,00 € Expresszuschlag
26,00 € Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr)
13,00 € Kinderreisepass (Gültigkeit: 1 Jahr)
  6,00 € Kinderreisepass-Verlängerung (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)

Termin vereinbaren für das Meldeamt

Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum

Busch, Lars
Telefon: 04282-9300 1632
Lars.Busch@SG.Sittensen.de
Miesner, Stefan
Telefon: 04282-9300 1630
Stefan.Miesner@SG.Sittensen.de

Beschreibung:

Wenn öffentlicher Straßenraum innerhalb geschlossener Ortschaften (nur dort ist sie erlaubt!) für einen Privatzweck benutzt werden soll, z. B. Plakatierung, vorübergehendes Aufstellen eines Müll- oder Schuttcontainers, aufstellen eines Bauzaunes oder einer anderen Absperrung, ist die Erteilung einer sog. ‘Sondernutzungserlaubnis’ erforderlich. Für derartige Plakatierungen wird in der Regel eine Gebühr von 25,00 € berechnet.

Tipps:
1. Formloses Anschreiben unter Angabe:

  • des Verantwortlichen
  • der Art der Sondernutzung
  • des Zeitraumes der Sondernutzung

2. Die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum sind grundsätzlich gebührenpflichtig

Plakatierungsantrag

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