Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 in der Samtgemeinde Sittensen
Das Grundsteuerrecht ist mit Wirkung ab dem Jahr 2025 in wesentlichen Grundzügen reformiert worden. Vor diesem Hintergrund werden die Hebesätze im Gebiet der Samtgemeinde Sittensen für die Zeit ab dem 01.01.2025 neu festgesetzt.
In der Samtgemeinde Sittensen haben nun alle Mitgliedsgemeinden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Bei den Beratungen der Gemeinderäte stand im Vordergrund, eine für alle Bürger verträgliche Entscheidung zu treffen.
Die Gemeinden haben ihr Grundsteueraufkommen durchweg nicht erhöht. Das heißt, dass keine Gemeinde in Summe höhere Einnahmen durch die Grundsteuer in 2025, im Vergleich zum Jahr 2024, erzielen wird.
Dies heißt jedoch nicht, dass der einzelne Bürger durch die Grundsteuerreform in Zukunft nicht stärker belastet werden könnte. Das in Niedersachsen für die Bewertung angewendete Flächenlage-Modell für die Bewertung des Grundvermögens stellt stark auf die Größe und die Lage von Grundstücken und Gebäuden ab. Das könnte bedeuten, dass tendenziell große Grundstücke und große Gebäude in guter Lage künftig höher belastet werden.
Den Bedenken vieler Bürger vor steigenden Kosten durch die Grundsteuerreform haben die Räte der Gemeinden in der Samtgemeinde Sittensen bei der Festsetzung der neuen Hebesätze versucht Rechnung zu tragen. Die Hebesätze sind allerdings nur einer von zwei entscheidenden Faktoren bei der Höhe der Grundsteuer. Der zweite Faktor und der für den Einzelnen entscheidende Faktor ist der durch das Finanzamt ermittelte Messbetrag für die einzelnen Grundstücke und Gebäude.
Der Messbetrag wird für jedes Grundstück/Gebäude individuell durch das Finanzamt ermittelt. Als Grundlage für die Finanzämter dienen dazu die Meldungen der Bürger für ihr Grundvermögen an das Finanzamt. Sollte es in Einzelfällen zu hohen bzw. stark erhöhten Belastungen bei der Grundsteuer kommen, so wäre es ratsam, zunächst seinen alten Messbetrag mit dem neuen Messbetrag ab 2025 zu vergleichen und die an das Finanzamt gemeldeten Daten zu kontrollieren.
Gemeinde | Grundsteuer A (v.H.) 2024 | Grundsteuer A (v.H.) 2025 | Grundsteuer B (v.H.) 2024 | Grundsteuer B (v.H.) 2025 |
---|---|---|---|---|
Groß Meckelsen | 500 | 500 | 500 | 310 |
Hamersen | 430 | 420 | 430 | 238 |
Kalbe | 450 | 602 | 450 | 223 |
Klein Meckelsen | 450 | 678 | 450 | 243 |
Lengenbostel | 450 | 486 | 450 | 210 |
Sittensen | 540 | 602 | 450 | 322 |
Tiste | 430 | 500 | 430 | 241 |
Vierden | 450 | 450 | 450 | 223 |
Wohnste | 450 | 450 | 450 | 232 |