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Hinweise

Briefwahl zur Landtagswahl

Am 9. Oktober 2022 findet in Niedersachsen die Landtagswahl statt. Alle Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter am Wahltag von 18 Jahren, dürfen wählen. Die Wahlbenachrichtigungskarten müssen bis zum 18.09.2022 allen Wahlberechtigten zugegangen sein. In der Woche vom 19.09. bis 23.09. 2022 besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu seinen eigenen Wahldaten zu erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte dies im Wahlamt hinterfragen.

Um Briefwahl zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  1. Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diese. Dann werfen Sie die Karte in den Briefkasten am Rathaus. Die Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt. Oder Sie geben die Karte im Rathaus ab.
  2. Sie senden eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief mit Ihrem Vornamen, Nachnamen, Ihrer Adresse und Ihrem Geburtsdatum an Stefan.Miesner@sg.sittensen.de oder Lars.Busch@sg.sittensen.de. Dann werden Ihnen die Unterlagen zugesandt.
  3. Sie sprechen persönlich im Rathaus vor. Aufgrund der eingeschränkten Wartemöglichkeit kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Eine telefonische oder per Messanger gesandte Beantragung ist nicht möglich.

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten ist eine Wahl im Rathaus leider nicht möglich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Miesner (04282/93001630) oder Herrn Busch (04282/93001632).

Pressemitteilung: Freibad wird nur noch über die Absorberanlage beheizt

Aufgrund der herrschenden Gasmangellage ist auch die Samtgemeinde Sittensen aufgefordert Einsparungen zu erzielen. Aktuell befasst sich die Verwaltung damit ein Konzept zu erarbeiten, um in den Einrichtungen der Samtgemeinde möglichst wenig Gas zu verbrauchen.

Als erster Schritt wird das Freibad ab sofort nur noch über die vorhandene Absorberanlage beheizt. Damit setzen wir für die letzten Wochen der Saison vollständig auf regenerative Energieerzeugung bezüglich der Wassererwärmung im Freibad. Die Wassertemperatur ist dann vollständig von der Sonneneinstrahlung abhängig. Leider gibt es für die Duschen einen anderen Heizkreislauf, so dass diese ab sofort nur noch mit kaltem Wasser laufen.

Als Kommune müssen wir in Hinblick auf die Einsparungen mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Verbraucher Einsparpotentiale nutzen, damit wir als Land insgesamt gut über den Winter kommen.

Der Samtgemeindebürgermeister bittet alle Badegäste um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Wir wollen mit diesem Schritt auch nochmals alle Bürger*innen für den Ernst der Lage sensibilisieren.

Anbei ist die Pressemitteilung als PDF Dokument angehängt.

Grundsteuerreform in Niedersachsen

Informationen für Grundstückseigentümer/innen

Vorlesen   Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen finden.

Unter folgendem Link erhalten Sie eine Videoanleitung vom Landesamt für Steuern in Niedersachsen zum Thema Video-Ausfüllanleitung (Einfamilienhaus mit Garage und Gartenhaus)

Grünschnittsammelplatz geschlossen

Am Samstag, 16.04.2022, bleibt der Grünschnittsammelplatz in Sittensen, Karl-Benz-Straße, aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen. Am Mittwoch, 20.04.2022, ist der Sammelplatz zu den üblichen Zeiten wieder geöffnet.

Ergebnis der Bürgerentscheide in der Samtgemeinde Sittensen

Heute fanden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in der Samtgemeinde Sittensen 2 Bürgerentscheide statt. Für die Samtgemeinde waren 9.273 und für die Gemeinde Sittensen 4.794 Abstimmungsberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Hier nun die vorläufigen Ergebnisse:

Bürgerentscheid Samtgemeinde Sittensen

Bürgerentscheid Gemeinde Sittensen

Die Abstimmungsausschüsse der Samtgemeinde Sittensen und Gemeinde Sittensen beschließen in öffentlicher Sitzung über das endgültige Ergebnis der Bürgerentscheide.

Bürgerentscheide in der Samtgemeinde Sittensen

Am Sonntag, dem 30. Januar 2022, finden in der Samtgemeinde Sittensen 2 Bürgerentscheide statt. Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die am 30.01.2022 auch für eine Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Abstimmungslokale sind die bekannten Wahllokale.

Ein Bürgerentscheid richtet sich an alle Abstimmungsberechtigten in der Samtgemeinde Sittensen. Hierzu wurden bis zum 09.01.2022 Abstimmungsbenachrichtigungskarten an alle Abstimmungsberechtigten versandt. Wer keine Karte für diese Abstimmung erhalten hat, kann sich im Rathaus erkundigen, in welchem Abstimmungslokal die Stimme abgegeben werden kann.

Ein weiterer Bürgerentscheid richtet sich nur an die Abstimmungsberechtigten mit dem Wohnsitz in Sittensen. Auch diese haben bis zum 09.01.2022 eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten. Sittensener*innen haben also 2 Karten erhalten, für jeden Bürgerentscheid eine.

Eine Briefabstimmung ist für beide Bürgerentscheide möglich. Dazu sind ggfs. beide Karten auf der Rückseite ausgefüllt (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) und unterschrieben im Rathaus einzureichen. Der Antrag kann auch per E-Mail oder Fax gestellt werden, allerdings nicht telefonisch oder per Messangerdienst. Eine E-Mail sollte an Lars.Busch@sg.sittensen.de oder Stefan.Miesner@sg.sittensen.de gerichtet werden.

Online Beteiligung jetzt möglich – Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)

Seit Beginn der laufenden Förderperiode 2014 konnten in der Börde Oste-Wörpe bereits über 2,2 Mio. € Fördermittel im Rahmen des Entwicklungsprozesses „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) gebunden bzw. investiert werden. Mit der Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2014 zu einem REK, strebt die Region die Aufnahme in das LEADER Programm für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 an.

Das Land Niedersachsen hat das Ziel, das Maßnahmenprogramm LEADER der Europäischen Union möglichst flächendeckend einzuführen. Es soll ein Förderinstrument zur langfristigen wie nachhaltigen Weiterentwicklung und Stabilisierung der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum sein. Dabei sollen ökonomische, ökologische, soziale, kulturelle, infrastrukturelle, aber auch baukulturelle Bedingungen der einzelnen Regionen Berücksichtigung finden.

Für die Aufnahme in das Programm LEADER ist die Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes erforderlich, in dem Handlungsfelder und Entwicklungsziele festgelegt sind. Die fortgeschriebenen Konzepte, die den von der EU und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgegebenen Inhalte und Vorgaben erfüllen müssen, sind bis zum 30. April 2022 den Ämtern für regionale Landesentwicklung vorzulegen.

Das LEADER-Programm ist auf die aktive Beteiligung der lokalen Bevölkerung bzw. der sie vertretenden Institutionen, der lokalen Nutzer- und Interessengruppen usw. angelegt. Um die Beteiligung der genannten Interessengruppen und Akteure zu ermöglichen, hat am 13. Dezember 2021 eine Auftaktveranstaltung per Videokonferenz stattgefunden. Um auch über diese Veranstaltung hinaus die weitergehende Beteiligung zur Festlegung von Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und ersten Projektideen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wurde eine ergänzende Onlineumfrage eingerichtet, an der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus den Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven (ohne Gyhum) teilnehmen können. Die Umfrage kann über den Link https://survey.lamapoll.de/REK-Erstellung-Boerde-Oste-Woerpe oder QR-Code bis einschließlich 24. Dezember 2021 erreicht werden. Die Ergebnisse fließen anschließend in das Regionale Entwicklungskonzept ein. Alle beteiligten Kommunen freuen sich über eine hoffentlich rege Beteiligung.

QR-Code zur Teilnahme an der online Befragung zur Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Börde Oste-Wörpe

Abb: QR-Code zur Teilnahme an der online Befragung zur Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Börde Oste-Wörpe

Vollsperrung des „Heckenweges“ in Sittensen

Im Zuge des Ausbaus des Stichweges im „Heckenweg“ zu den sich noch im Bau befindenden Mehrparteienwohnhäusern müssen Regen- und Schmutzwasserkanäle verlegt werden. Der Anschluss der Kanäle erfolgt an den vorhandenen Hauptkanal. Für die Anschlussarbeiten muss der Heckenweg für eine Woche vom 13.Dezember bis zum 17.Dezember voll gesperrt werden.

Die Umleitung ist ausgeschildert. Sie führt  über die „Meyerhofstraße“. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei. Es gibt keine Wendemöglichkeiten.

Öffnungszeiten Grünschnittsammelplatz

Die Öffnungszeiten des Grünschnittsammelplatzes ändern sich ab dem 01.11.2021:

Normalzeit (Beginnt/endet immer zur Zeitumstellung)               Mittwoch:         14.00 – 16.00 Uhr

                                                                                                   Samstag:          09.00 – 12.00 Uhr/ 13.00 – 15.00 Uhr

Weitere Informationen zum Grünschnittsammelplatz finden Sie hier.

Hinweis auf Schmutzwasserkanalspülung im Gebiet der Samtgemeinde Sittensen

Die Samtgemeinde Sittensen wird die Spülung des Schmutzwasserkanalnetzes (Freigefällekanäle) in den nachfolgend aufgeführten Mitgliedsgemeinden ab Montag, den 08.11.2021, im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen von einer Fachfirma durchführen lassen:

Gemeinde Sittensen

Die Arbeiten werden voraussichtlich einen Zeitraum von 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Allen Hauseigentümern, die sich nicht gegen Rückstau gesichert haben oder die über keine oder keine funktionierende Dachentlüftung verfügen, wird empfohlen, während dieser Zeit die Toilettendeckel geschlossen zu halten und Badezimmerteppiche möglichst vom Fußboden zu nehmen, da durch den Spüldruck eventuell Spülwasser aus den sanitären Anlagen austreten könnte.

Außerdem kann es zu vereinzelten Verkehrsbehinderungen kommen. Leider lassen sich Geruchs- und Geräuschbelästigungen nicht immer vermeiden. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Feuchttücher und sonstige Hygieneartikel über den Restmüll und nicht über die Toilette zu entsorgen sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abwasserreinigungsanlage Sittensen, Tel. 04282/860, zur Verfügung.

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