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Hinweise

Qualifizierung Praxismentoring in der Kita

Angelehnt an das Curriculum zur Qualifizierung Praxismentoring des Niedersächsischen Kultusministeriums

Das Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfond gefördert.

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Samtgemeinde insgesamt 8 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Zeven und Landgericht Stade als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Samtgemeinde Sittensen und der Jugendhilfeausschuss [des Land-Kreises] schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Samtgemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

bis zum 10.03.2023 bei der Samtgemeinde Sittensen, Tel.: 04282/9300-1600,

E-Mail: info@sg.sittensen.de .

Ein Formular für die Bewerbung können Sie hier oder auf www.schoeffenwahl.de herunterladen.

Schließung des Bauamtes am 29. und 30.12.2022

Das Bauamt der Samtgemeinde Sittensen bleibt am 29. und 30.12.2022 aus betrieblichen Gründen geschlossen. Das Rathaus ist innerhalb der bekannten Öffnungszeiten erreichbar. Die Einsichtnahme in die aktuellen ausgelegten Unterlagen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans (56. Änderung und 61. Änderung) der Samtgemeinde Sittensen kann während der Öffnungszeiten erfolgen.

Das Bauamt ist ab dem 02.01.2023 wieder geöffnet und telefonisch und per Mail erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich an (04282)9300- 1600 oder an info@sg.sittensen.de.

Veranstaltung zur Vorstellung der Planung des Solarparks in Tiste

Vor der Bürgerinformationsveranstaltung am 14.12.2022 um 19:00Uhr im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Tiste, Ostetal 3 in Tiste zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Sittensen wird um 18:30Uhr ebenfalls im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Tiste die Planung für den Solarpark in Tiste durch den Vorhabenträger vorgestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen. Es besteht die Möglichkeit Fragen zum geplanten Solarpark zu stellen und sich über die Planung zu informieren.

Verzögerung der Radwegerneuerung an der L 130

Eigentlich sollten die Bauarbeiten am Radweg der L 130 zwischen Scheeßel und Sittensen am 25.11.2022 komplett abgeschlossen sein – doch aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Asphalts verzögern sich leider die Arbeiten. Die Kapazitäten der Mischwerke sind im Moment sehr ausgereizt. Und auch der Transport des Asphalts ist häufig schwierig, da zu wenig LKW zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen erhalten Sie in dem angehängtem Dokument:

Straßensperrungen in der Gemeinde Sittensen

Aufgrund von Straßensanierungsmaßnahmen müssen folgende Straßen im Zeitraum 21. bis 25. November 2022

(wetterbedingte Verlängerung möglich) zum Teil voll gesperrt werden.

  • Eckerworth – Kreuzungsbereich Kampweg in südlicher Richtung bis zum Bahnübergang Baustoffhändler
  • Appeler Weg – Wirtschaftsweg im Bereich Schafstall Richtung Appel bis zum nächsten Kreuzungsbereich
  • Heidornweg – Schadstellen vor dem Kreisel Aral

Betroffene Verkehrsteilnehmer werden um Rücksichtnahme und Verständnis gebeten.

Briefwahl zur Landtagswahl

Am 9. Oktober 2022 findet in Niedersachsen die Landtagswahl statt. Alle Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter am Wahltag von 18 Jahren, dürfen wählen. Die Wahlbenachrichtigungskarten müssen bis zum 18.09.2022 allen Wahlberechtigten zugegangen sein. In der Woche vom 19.09. bis 23.09. 2022 besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu seinen eigenen Wahldaten zu erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte dies im Wahlamt hinterfragen.

Um Briefwahl zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  1. Sie füllen die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diese. Dann werfen Sie die Karte in den Briefkasten am Rathaus. Die Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt. Oder Sie geben die Karte im Rathaus ab.
  2. Sie senden eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief mit Ihrem Vornamen, Nachnamen, Ihrer Adresse und Ihrem Geburtsdatum an Stefan.Miesner@sg.sittensen.de oder Lars.Busch@sg.sittensen.de. Dann werden Ihnen die Unterlagen zugesandt.
  3. Sie sprechen persönlich im Rathaus vor. Aufgrund der eingeschränkten Wartemöglichkeit kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Eine telefonische oder per Messanger gesandte Beantragung ist nicht möglich.

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten ist eine Wahl im Rathaus leider nicht möglich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Miesner (04282/93001630) oder Herrn Busch (04282/93001632).

Pressemitteilung: Freibad wird nur noch über die Absorberanlage beheizt

Aufgrund der herrschenden Gasmangellage ist auch die Samtgemeinde Sittensen aufgefordert Einsparungen zu erzielen. Aktuell befasst sich die Verwaltung damit ein Konzept zu erarbeiten, um in den Einrichtungen der Samtgemeinde möglichst wenig Gas zu verbrauchen.

Als erster Schritt wird das Freibad ab sofort nur noch über die vorhandene Absorberanlage beheizt. Damit setzen wir für die letzten Wochen der Saison vollständig auf regenerative Energieerzeugung bezüglich der Wassererwärmung im Freibad. Die Wassertemperatur ist dann vollständig von der Sonneneinstrahlung abhängig. Leider gibt es für die Duschen einen anderen Heizkreislauf, so dass diese ab sofort nur noch mit kaltem Wasser laufen.

Als Kommune müssen wir in Hinblick auf die Einsparungen mit gutem Beispiel vorangehen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Verbraucher Einsparpotentiale nutzen, damit wir als Land insgesamt gut über den Winter kommen.

Der Samtgemeindebürgermeister bittet alle Badegäste um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Wir wollen mit diesem Schritt auch nochmals alle Bürger*innen für den Ernst der Lage sensibilisieren.

Anbei ist die Pressemitteilung als PDF Dokument angehängt.

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