Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Hinweise

Grundsteuerreform in Niedersachsen

Informationen für Grundstückseigentümer/innen

Vorlesen   Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Über www.elster.de steht Ihnen ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unter folgendem Link können Sie weitere Informationen finden.

Unter folgendem Link erhalten Sie eine Videoanleitung vom Landesamt für Steuern in Niedersachsen zum Thema Video-Ausfüllanleitung (Einfamilienhaus mit Garage und Gartenhaus)

Grünschnittsammelplatz geschlossen

Am Samstag, 16.04.2022, bleibt der Grünschnittsammelplatz in Sittensen, Karl-Benz-Straße, aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen. Am Mittwoch, 20.04.2022, ist der Sammelplatz zu den üblichen Zeiten wieder geöffnet.

Ergebnis der Bürgerentscheide in der Samtgemeinde Sittensen

Heute fanden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in der Samtgemeinde Sittensen 2 Bürgerentscheide statt. Für die Samtgemeinde waren 9.273 und für die Gemeinde Sittensen 4.794 Abstimmungsberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Hier nun die vorläufigen Ergebnisse:

Bürgerentscheid Samtgemeinde Sittensen

Bürgerentscheid Gemeinde Sittensen

Die Abstimmungsausschüsse der Samtgemeinde Sittensen und Gemeinde Sittensen beschließen in öffentlicher Sitzung über das endgültige Ergebnis der Bürgerentscheide.

Bürgerentscheide in der Samtgemeinde Sittensen

Am Sonntag, dem 30. Januar 2022, finden in der Samtgemeinde Sittensen 2 Bürgerentscheide statt. Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die am 30.01.2022 auch für eine Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Abstimmungslokale sind die bekannten Wahllokale.

Ein Bürgerentscheid richtet sich an alle Abstimmungsberechtigten in der Samtgemeinde Sittensen. Hierzu wurden bis zum 09.01.2022 Abstimmungsbenachrichtigungskarten an alle Abstimmungsberechtigten versandt. Wer keine Karte für diese Abstimmung erhalten hat, kann sich im Rathaus erkundigen, in welchem Abstimmungslokal die Stimme abgegeben werden kann.

Ein weiterer Bürgerentscheid richtet sich nur an die Abstimmungsberechtigten mit dem Wohnsitz in Sittensen. Auch diese haben bis zum 09.01.2022 eine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten. Sittensener*innen haben also 2 Karten erhalten, für jeden Bürgerentscheid eine.

Eine Briefabstimmung ist für beide Bürgerentscheide möglich. Dazu sind ggfs. beide Karten auf der Rückseite ausgefüllt (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) und unterschrieben im Rathaus einzureichen. Der Antrag kann auch per E-Mail oder Fax gestellt werden, allerdings nicht telefonisch oder per Messangerdienst. Eine E-Mail sollte an Lars.Busch@sg.sittensen.de oder Stefan.Miesner@sg.sittensen.de gerichtet werden.

Online Beteiligung jetzt möglich – Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)

Seit Beginn der laufenden Förderperiode 2014 konnten in der Börde Oste-Wörpe bereits über 2,2 Mio. € Fördermittel im Rahmen des Entwicklungsprozesses „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) gebunden bzw. investiert werden. Mit der Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2014 zu einem REK, strebt die Region die Aufnahme in das LEADER Programm für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 an.

Das Land Niedersachsen hat das Ziel, das Maßnahmenprogramm LEADER der Europäischen Union möglichst flächendeckend einzuführen. Es soll ein Förderinstrument zur langfristigen wie nachhaltigen Weiterentwicklung und Stabilisierung der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum sein. Dabei sollen ökonomische, ökologische, soziale, kulturelle, infrastrukturelle, aber auch baukulturelle Bedingungen der einzelnen Regionen Berücksichtigung finden.

Für die Aufnahme in das Programm LEADER ist die Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes erforderlich, in dem Handlungsfelder und Entwicklungsziele festgelegt sind. Die fortgeschriebenen Konzepte, die den von der EU und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgegebenen Inhalte und Vorgaben erfüllen müssen, sind bis zum 30. April 2022 den Ämtern für regionale Landesentwicklung vorzulegen.

Das LEADER-Programm ist auf die aktive Beteiligung der lokalen Bevölkerung bzw. der sie vertretenden Institutionen, der lokalen Nutzer- und Interessengruppen usw. angelegt. Um die Beteiligung der genannten Interessengruppen und Akteure zu ermöglichen, hat am 13. Dezember 2021 eine Auftaktveranstaltung per Videokonferenz stattgefunden. Um auch über diese Veranstaltung hinaus die weitergehende Beteiligung zur Festlegung von Handlungsfeldern, Entwicklungszielen und ersten Projektideen für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wurde eine ergänzende Onlineumfrage eingerichtet, an der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus den Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven (ohne Gyhum) teilnehmen können. Die Umfrage kann über den Link https://survey.lamapoll.de/REK-Erstellung-Boerde-Oste-Woerpe oder QR-Code bis einschließlich 24. Dezember 2021 erreicht werden. Die Ergebnisse fließen anschließend in das Regionale Entwicklungskonzept ein. Alle beteiligten Kommunen freuen sich über eine hoffentlich rege Beteiligung.

QR-Code zur Teilnahme an der online Befragung zur Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Börde Oste-Wörpe

Abb: QR-Code zur Teilnahme an der online Befragung zur Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Börde Oste-Wörpe

Vollsperrung des „Heckenweges“ in Sittensen

Im Zuge des Ausbaus des Stichweges im „Heckenweg“ zu den sich noch im Bau befindenden Mehrparteienwohnhäusern müssen Regen- und Schmutzwasserkanäle verlegt werden. Der Anschluss der Kanäle erfolgt an den vorhandenen Hauptkanal. Für die Anschlussarbeiten muss der Heckenweg für eine Woche vom 13.Dezember bis zum 17.Dezember voll gesperrt werden.

Die Umleitung ist ausgeschildert. Sie führt  über die „Meyerhofstraße“. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle frei. Es gibt keine Wendemöglichkeiten.

Öffnungszeiten Grünschnittsammelplatz

Die Öffnungszeiten des Grünschnittsammelplatzes ändern sich ab dem 01.11.2021:

Normalzeit (Beginnt/endet immer zur Zeitumstellung)               Mittwoch:         14.00 – 16.00 Uhr

                                                                                                   Samstag:          09.00 – 12.00 Uhr/ 13.00 – 15.00 Uhr

Weitere Informationen zum Grünschnittsammelplatz finden Sie hier.

Hinweis auf Schmutzwasserkanalspülung im Gebiet der Samtgemeinde Sittensen

Die Samtgemeinde Sittensen wird die Spülung des Schmutzwasserkanalnetzes (Freigefällekanäle) in den nachfolgend aufgeführten Mitgliedsgemeinden ab Montag, den 08.11.2021, im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen von einer Fachfirma durchführen lassen:

Gemeinde Sittensen

Die Arbeiten werden voraussichtlich einen Zeitraum von 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Allen Hauseigentümern, die sich nicht gegen Rückstau gesichert haben oder die über keine oder keine funktionierende Dachentlüftung verfügen, wird empfohlen, während dieser Zeit die Toilettendeckel geschlossen zu halten und Badezimmerteppiche möglichst vom Fußboden zu nehmen, da durch den Spüldruck eventuell Spülwasser aus den sanitären Anlagen austreten könnte.

Außerdem kann es zu vereinzelten Verkehrsbehinderungen kommen. Leider lassen sich Geruchs- und Geräuschbelästigungen nicht immer vermeiden. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Feuchttücher und sonstige Hygieneartikel über den Restmüll und nicht über die Toilette zu entsorgen sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abwasserreinigungsanlage Sittensen, Tel. 04282/860, zur Verfügung.

Einführung des Anrufsammeltaxis in der Samtgemeinde Sittensen

ASTROW startet in drei weiteren Samtgemeinden

Am 1. Oktober 2021 startet das Anrufsammeltaxi des Landkreises (ASTROW) in den Samtgemeinden Sittensen, Tarmstedt und Zeven. Ziel des ASTROW ist es, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten und die Lücke zwischen Haustür und Hauptverkehrslinie zu schließen. Die neuen Linien werden vom Landkreis und den drei Samtgemeinden gemeinsam gefördert, die Fahrten übernehmen der Omnibusbetrieb von Ahrentschildt, Funk-Taxi Schaffert und Julia Reisen.

Fahrzeiten
Die Anrufsammeltaxis fahren an sechs Tagen die Woche, montags bis samstags, und können in der Zeit zwischen 8 bis 19 Uhr gebucht werden.

Folgende Linien werden angeboten

• Linie 837 AST: Tarmstedt – Wilstedt – Bülstedt – Steinfeld – Vorwerk – Dipshorn – Buchholz –Ottersberg

• Linie 862 AST: Viehbrock – Bohnste – Sassenholz –  Meinstedt – Offensen – Heeslingen

• Linie 863 AST: Hatzte – Ehesdorf – Nindorf – Volkensen – Freyersen – Wiersdorf – Zeven

• Linie 865 AST: Sittensen – Wohnste – Vierden – Ippensen – Nüttel – Freetz – Lengenbostel – Klein Meckelsen – Sittensen

Anschlüsse können erreicht werden
Mit den neuen ASTROW-Verbindungen werden Anschlüsse an folgende weiterführende ÖPNV-Angebote ermöglicht:

  • Das Tarmstedter ASTROW 837 bietet Anschlüsse zur Linie 630 und stellt am Bahnhof Ottersberg u.a. Verbindungen Richtung Bremen, Rotenburg (Wümme) und Hamburg her.
  • Mit der ASTROW-Linie 862 werden die Busanschlüsse in Richtung Zeven und die ASTROW-Linie 863 in Richtung Bremen und Rotenburg (Wümme) erreicht.
  • Das ASTROW 865 in Sittensen ist an die Linie 3860 (Ostesprinter) angebunden.

Anmeldung 60 Minuten vor Fahrbeginn
Die Abfahrt erfolgt zu den im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeiten, die Fahrten müssen spätestens eine Stunde vor Fahrbeginn unter der ASTROW-Telefonnummer (04261) 983-1111 vorab angemeldet werden. Der Einstieg erfolgt zu den im ASTROW-Fahrplan aufgeführten Zeiten an den jeweiligen besonders gekennzeichneten Haltestellen. Der Ausstieg erfolgt am gewünschten Zielort oder an der jeweiligen Haltestelle.

Kosten
Der Fahrpreis für eine einfache Fahrt beträgt 4 Euro, Kinder bis einschließlich 14 Jahren und Inhaber von im Landkreis Rotenburg (Wümme) gültigen Zeitkarten zahlen den ermäßigten Preis von 3 Euro. Für Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist die Fahrt gratis, wenn die Berechtigung zur Mitnahme nachgewiesen bzw. im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist. Hunde werden kostenlos mitgenommen, müssen jedoch angemeldet werden.

Bereits bestehendes Angebot in der Samtgemeinde Bothel

Bereits im November 2018 wurde das ASTROW als Pilotprojekt in der Samtgemeinde Bothel erfolgreich eingeführt. Mit der Ausweitung des ASTROW sollen das bestehende ÖPNV-Linienangebot in der Fläche weiter ergänzt und die Mobilität der Menschen im ländlich geprägten Landkreis Rotenburg (Wümme) noch mehr gestärkt werden.

Weitergehende Informationen zum AST finden Sie hier.

Bekanntmachung Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Lebendige Zentren

Die Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven (ohne die Gemeinde Gyhum) bilden die Region Börde Oste-Wörpe. Die Samtgemeinden wurden mit einer überörtlich erarbeiteten Entwicklungsstrategie 2020 in die Städtebauförderung, Programmkomponente „Lebendige Zentren“, aufgenommen.

Zur weiteren Vorbereitung der Ortskernentwicklung wurde ein interkommunales Entwicklungskonzept erstellt. Dieses hilft den lokalen Akteuren, eine interkommunal abgestimmte Entwicklungsstrategie zu definieren und die daraus resultierenden städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen zu finanzieren. Von der Programmsäule „Lebendige Zentren“ sollen kleinere Städte und Gemeinden in ländlich geprägten, vom demographischen Wandel betroffenen Regionen profitieren. Mit der Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen unterstützt das Programm diese dabei, sich strukturellen Veränderungsprozessen und komplexen Herausforderungen, wie u. a. den Themen Klimawandel, Wanderungsbewegungen oder wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungsprozessen, zu stellen.

Das Konzept (IEK) lässt sich bei der Samtgemeinde Sittensen vom 13.09.2021 bis einschließlich 14.10.2021 bei Herrn Tessmann (Rathaus) einsehen. Alternativ kann das Dokument online (siehe unten) heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen bei der Samtgemeinde Sittensen vorgebracht werden.

Wahlergebnisse der Kommunalwahl

Hier werden die Ergebnisse der Kommunalwahlen in der Samtgemeinde Sittensen veröffentlicht.

Über folgenden Link kommen Sie zur Internetpräsentation.

Bei der Wahl zum Samtgemeinderat kommt es bei der Liste der SPD zwischen den Kandidaten Herbert Osterloh und Thomas Kannenberg zu einem Losentscheid. Daher kann das Wahlergebnis durch das Präsentationsprogramm nicht korrekt dargestellt werden. Die Alternativen je nach Losglück: Losglück Osterloh, Losglück Kannenberg.

Back to top