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Hinweise

Noch keine Termine für das Impfzentrum Zeven

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) informiert:

Pressemitteilung Landkreis Rotenburg (Wümme)

Noch keine Termine fürs Impfzentrum – Impfzentrum noch nicht auf der Impfplattform zu finden

Wie der Landkreis gestern schon mitgeteilt hat, können aufgrund des fehlenden Impfstoffes noch keine Impftermine für das Impfzentrum in Zeven vergeben werden. Das hat zur Folge, dass das Zevener Impfzentrum auch noch nicht auf der Impfplattform zu finden ist und bei der Hotline des Landes noch keine Termine dafür reserviert werden können.

Bisher werden auf der Impfplattform und dementsprechend bei der Impfhotline nur die Impfzentren aufgeführt, die auch freie Termine vergeben können. Das waren heute Morgen 18 von den insgesamt 50 Impfzentren in Niedersachsen. Da noch nicht klar ist, wann der Landkreis die nächste Impfstofflieferung erhält, konnte das Impfzentrum vor Ort auch noch keine Termine im System freigeben.

„Leider ist auf der Impfplattform nicht zu erkennen, welche Impfzentren es insgesamt gibt und dann gekennzeichnet, wo es freie Termine gibt. Wir haben dazu schon mit dem Land Kontakt aufgenommen und erwarten, dass es hier noch eine Änderung gibt.“, erklärt Landrat Luttmann. Er versichert, dass der Landkreis über die Presse, die facebookseite und über die Internetseite des Landkreises informiert, wann die ersten Termine freigeschaltet werden. „Diese können dann, wie vom Land angekündigt, über die Impfhotline oder die Impfplattform online gebucht werden. Der Landkreis selber kann keine Termine vergeben.“

Das Land gibt auf seiner Internetseite nähere Informationen zum Ablauf der zentralen Terminvergabe und weist darauf hin, dass die Hotline einem immensen Ansturm ausgesetzt ist. Es wurden heute Morgen allein in einer Stunde mehr als 700.000 Anrufversuche registriert. Aufgrund dieser Überlastung kann es dazu kommen, dass bei einem Anruf die Ansage ertönt, die Nummer sei nicht vergeben. Dies ist ein technischer Fehler, auf den der vom Land beauftragte Dienstleister keinen direkten Einfluss hat. An der Behebung des Fehlers wird aber bereits gearbeitet. Es wird darum gebeten, es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen.

Geschäftsvielfalt in der Samtgemeinde Sittensen

Produkte und Dienstleistungsangebote

Die Samtgemeinde Sittensen möchte darauf aufmerksam machen, dass ein Großteil der Unternehmer trotz des Lockdowns ihre Dienstleistungen und Waren weiterhin anbieten.

Trotz Schließungen können Produkte entweder telefonisch, oder per Internet/Email bestellt und häufig direkt abgeholt werden. Einige Unternehmen bieten sogar an, die Produkte liefern zu lassen. Viele Unternehmer sind mittlerweile online vertreten und Informationen zu Leistungen und Angebot können jederzeit abgerufen werden.

Wenn Sie sich also für den kauf eines Produktes interessieren, schauen Sie gerne zunächst auf unsere lokalen Anbieter und bleiben Sie den Unternehmen in der Börde treu. Nur durch den lokalen Kauf von Waren können sich kleine und mittlere Unternehmen in der Samtgemeinde Sittensen weiter am Markt behaupten. Jeder Einkauf, egal ob beim Bekleidungsgeschäft, Floristin, Gastronom etc., trägt zum Erhalt der Geschäftsvielfalt bei.

Digitalisierungsberatung für Unternehmen

Wenn Sie als Unternehmer den Schritt Richtung Digitalisierung noch nicht gewagt haben, können Sie ab 25.01.21 eine Beratung beantragen und Ihre Online-Präsenz professionell planen. Unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Digitalisierungsberatung-im-Einzelhandel-(F%C3%B6rderung-im-Rahmen-des-Programms-Niedersachsen-Digital-aufgeLaden-)/index.jsp lässt sich ein 100% Zuschuss (maximal 2500€) für einen Berater oder Beraterin beantragen.

Förderprogramme in der Corona-Pandemie

Aktuell gibt es diverse Förderprogramme für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Der folgende Artikel soll die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten einmal kurz darstellen und die Unternehmen der Börde über die Fördermittel informieren.

Dieser Artikel kann jedoch nur eine grobe Zusammenfassung sein.Falls genauere Informationen nötig sind, melden Sie sich gerne unter beratung@nbank.de.

Vertiefende Informationen sind außerdem unter https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp zu finden.

Zuschüsse durch den Bund
Außerordentliche Wirtschaftshilfen: Für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, kommunale Unternehmen und Beteiligungen sowie wirtschaftlich tätige Vereine und Einrichtungen, welche von den aktuell angeordneten Schließungen betroffen sind.
Zuschuss von 75% des Umsatzes im Vorjahreszeitraum (Antragsstellung für Novemberhilfen und Dezemberhilfen bis 30.04.2021).
Corona Überbrückungshilfe: Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler-Antrag über Steuerbüro, Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Rechtskanzleien. Sonderregelung für Soloselbstständige (Direktantrag bis 5.000 €).
Für September-Dezember 2020: Überbrückingshilfe 2: Zuschuss über 40%-90% der Betriebskosten und Pauschale für Lebenshaltungskosten für Selbstständige und Freiberufler (Antrag bis 31.03.2021).
Überbrückungshilfe 3: Details unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Neustarthilfe: Nur für Selbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Einmalig 25% Erstattung des monatlichen Durchschnittsumsatzes 2019 für Dezember 2020 bis Juni 2021 (sieben Monate) bis 5.000 € (Ab Januar 2021).

Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungskapital
Niedersachsen Schnellkredit: Schnellkredit bis 10 Beschäftigte, 100%-Finanzierung, maximal 50% des Jahresumsatzes 2019; über die Hausbank bis 300.000€.
Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen: 100%-Finanzierung für Betriebsmittel und Investitionen (über die NBank bis 800.000€).
KfW – Unternehmerkredit: Risikoübernahme für bis zu 90% für Betriebsmittelkredite (bis 100 Mio. Euro. Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro).
KFW Schnellkredit: Bis zu 10 Beschäftigte: Bis zu 300.000€ für Anschaffungen und laufende Kosten. Die KFW übernimmt 100% des Bankenrisikos. Mitfinanzierung von bis zumaximal 25% des Jahresumsatzes 2019 (bis 300.000€).

Ab 10 Beschäftigte: Bis zu 800.000€ Euro für Anschaffungen und laufende Kosten. Die KFW übernimmt 100% des Bankenrisikos. Mitfinanzierung von bis zu maximal 25% des Jahresumsatzes 2019 bis 800.000€.
Coronahilfe-Landesbürgschaften: Details unter www.nbb-hannover.de bis 2,5 Mio€ (Verbürgung bis 90%).
Bereitstellung von Eigenkapital: Als offene oder stille Beteiligung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kein Branchenfokus, Beteiligungslaufzeit 7-10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre (bis 2,5 Mio.€).

Zuschüsse des Landes
Aufstockung Überbrückungshilfe: Überbrückungshilfe-Aufstockung auf Basis ÜH I + II für Veranstaltungswirtschaft bzw. Schaustellergewerbe. Für kleine und mittlere Unternehmen und Soloselbstständige. Bis 15% der Umsatzverluste April bis Dezember 2020 (bis 50.000€).
Neustart Niedersachsen: Das Land Niedersachsen hat eine Vielzahl an Zuschussförderungen im Rahmen von Investitionen bereitgestellt. Informieren Sie sich dazu auf der Homepage der NBank: www.nbank.de.
Quelle: www.nbank.de

Baugrundstücke

Im Baugebiet „Im kleinen Felde“ in Sittensen sind alle 44 Bauplätze vergeben. Weitere Bauplätze stehen derzeit in Sittensen nicht zur Verfügung.

In weiteren Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sittensen können Wohnbaugrundstücke vorhanden sein. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an den jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde.

Nachbarschaftshilfe

Nach wie vor bieten 150 Personen im Kreisgebiet freiwillig und kostenlos Einkaufshilfen, Fahrdienste, telefonische Besuchsdienste, etc. an. Gerade jetzt – wo sich ca. 1.000 Personen in häuslicher Quarantäne befinden und viele Menschen sich darüber hinaus nicht mehr aus dem Haus wagen – ist es wichtig, dass die Bevölkerung von diesem Angebot weiß und dieses auch bei Bedarf in Anspruch nimmt.Egal, ob Reiserückkehrer, Betroffener oder Risikogruppe, die Freiwilligen helfen in jedem Fall gerne.

Das Angebot versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Angeboten und in vielen Ortschaften sogar als einziges Angebot.
Interessierte finden das Angebot auf folgender Seite: https://www.lk-row.de/coronafreiwilligenboerse

Wer Hilfe anbieten möchte kann sich unter dem folgenden Link eintragen: https://www.freinet-online.de/forum/register_extern.php?assign_to_agid=1164&assign_to_group=6

Und wer Unterstützung sucht kann sich entweder online registrieren unter https://www.freinet-online.de/forum/submit_organisation.php?assign_to_agid=1164&assign_to_orga=latest&assign_to_priority=corona_private oder ruft direkt im Landkreis die Koorinierungsstelle an unter der Telefonnummer 04261 983 2859.

Wer Hilfe anbieten möchte, kann sich auch direkt an die Koordinierungsstelle wenden. Nur so kann im Bedarfsfall schnell dorthin vermittelt werden.

Kanalspülungen

Hinweis auf Schmutzwasserkanalspülungen im Gebiet der Samtgemeinde Sittensen

Die Samtgemeinde Sittensen wird das Schmutzwasserkanalnetz (Freigefällekanäle) in den nachfolgend aufgeführten Mitgliedsgemeinden ab Montag, den 16.11.2020, im Rahmen der Kanalunterhaltungsmaßnahmen von einer Fachfirma spülen lassen:

Gemeinde Groß Meckelsen
Gemeinde Hamersen
Gemeinde Kalbe
Gemeinde Klein Meckelsen
Gemeinde Lengenbostel
Gemeinde Tiste
Gemeinde Vierden
Gemeinde Wohnste

Die Arbeiten werden voraussichtlich einen Zeitraum von 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Allen Hauseigentümern, die sich nicht gegen Rückstau gesichert haben oder die über keine oder keine funktionierende Dachentlüftung verfügen, wird empfohlen, während dieser Zeit die Toilettendeckel geschlossen zu halten und Badezimmerteppiche möglichst vom Fußboden zu nehmen, da durch den Spüldruck eventuell Spülwasser aus den sanitären Anlagen austreten könnte. Außerdem kann es zu vereinzelten Verkehrsbehinderungen kommen. Leider lassen sich Geruchs- und Geräuschbelästigungen nicht immer vermeiden. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Feuchttücher und sonstige Hygieneartikel in den Restmüll und nicht in der Toilette zu entsorgen sind.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hauschild, Tel. 04282/9300-1643, Bauamt, zur Verfügung.

Erweiterte Maskenpflicht

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Datum vom 31.10.2020 eine „Allgemeinverfügung gegen die Ausbreitung des Coronavirus“ erlassen.Nach den Nr. 1 dieser Verordnung muss bei Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 Personen an folgenden Örtlichkeiten unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

• auf Wochenmärkten,
• in Fußgängerzonen und sonstigen Geschäftsstraßen,
• vor Verkaufswagen und sonstigen Außer-Haus-Verkaufsstellen,
• auf Kundenparkplätzen von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels.
Im Hinblick auf die derzeit rasant steigenden Infektionszahlen auch in unserem Landkreis, sollte es für alle Personen zur Reduzierung neuer Infektionen selbstverständlich sein, auch an diese Regelungen zu beachten.
Eine Missachtung kann mit einem Bussgeld von bis zu 25.000€ geahndet werden.

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